suchen ein gutacheten für einen fäscherkrümmer

Alles was die Technik der ZXR betrifft, aber in keine andere Rubrik paßt.
litzi

suchen ein gutacheten für einen fäscherkrümmer

Beitrag von litzi »

Suche ein vergleichsgutachen von einen Krümmer entweder ZX7,ZX9 oder von einer zxr 750 J,K,L oder M brauche ein vergleichsgutachen zum eintragen für`n tüv da auf mein krümmer nix mehr dauf steht ( man kann es nicht mehr Lesen)

LG litzi

Lonny

Re: suchen ein gutacheten für einen fäscherkrümmer

Beitrag von Lonny »

litzi hat geschrieben:Suche ein vergleichsgutachen von einen Krümmer entweder ZX7,ZX9 oder von einer zxr 750 J,K,L oder M brauche ein vergleichsgutachen zum eintragen für`n tüv da auf mein krümmer nix mehr dauf steht ( man kann es nicht mehr Lesen)

LG litzi
hi litzi
Krümmer sind Freigestellt.
Das sollte den TÜV Heini eigentlich wissen. :wut:
Die Hauptsache ist der Topf hat eine e nummer

Lg lonny :lol:

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Klaus69
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Beitrag von Klaus69 »

:?: Seit wann sind Krümmer freigestellt? Die sind bestandteil der ABE des Fahrzeugs. Nur weils meißt keiner prüft heißt das nicht das es egal ist was verbaut wurde...
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.
Benjamin Franklin, 1759

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Roaddog
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Beitrag von Roaddog »

meine Info ist auch, dass der Krümmer nicht mit unter die ABE fällt! Mein schönes Rohr wird auch eine Einzelanfertigung sein - wenigstens spürbar/fühlbar mehr Leistung und Sound gebracht.

Da hilft nur eines: TIIIIiiiiiiiIIiiiieeeeeeeeeee - Fachwissen ist gefragt :lol:

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Klaus69
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Beitrag von Klaus69 »

Und warun fragt man dann nicht in der TÜV Ecke die für Gutachtenfragen etc zuständig ist?
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.
Benjamin Franklin, 1759

Lonny

Beitrag von Lonny »

Roaddog hat geschrieben:meine Info ist auch, dass der Krümmer nicht mit unter die ABE fällt! Mein schönes Rohr wird auch eine Einzelanfertigung sein - wenigstens spürbar/fühlbar mehr Leistung und Sound gebracht.

Da hilft nur eines: TIIIIiiiiiiiIIiiiieeeeeeeeeee - Fachwissen ist gefragt :lol:
da bin ich jetzt mal gespant auf Tie`s antwort

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Tie
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Re: suchen ein gutacheten für einen fäscherkrümmer

Beitrag von Tie »

Lonny hat geschrieben:
litzi hat geschrieben:Suche ein vergleichsgutachen von einen Krümmer entweder ZX7,ZX9 oder von einer zxr 750 J,K,L oder M brauche ein vergleichsgutachen zum eintragen für`n tüv da auf mein krümmer nix mehr dauf steht ( man kann es nicht mehr Lesen)

LG litzi
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Krümmer sind Freigestellt.
Das sollte den TÜV Heini eigentlich wissen. :wut:
Die Hauptsache ist der Topf hat eine e nummer

Lg lonny :lol:
Wer erzählt denn so einen monumentalen Bullshit? :evil: :evil: :evil:

Theorie:
ALLE Änderungen , die eine Verschlechterung der Abgaswerte, eine Veränderung der Fahrzeugleistung oder der Geräuschentwicklung bewirken können, vereinfacht gesagt alle Änderungen an der Abgasführung, bringen die BE zum Erlöschen!
Wenn das so wäre, wie es da oben steht, ist doch jeder Fighter-Fahrer, der seinen hochgelegten Topf eintragen lässt, der Voll-Honk!

Praxis:
Die HU ist eine SICHTPRÜFUNG! Da man einen Krümmer nur begutachten kann, indem man die Verkleidung abbauen müsste, fällt diese Untersuchung flach!

Ich weiß schon, daß diese Tatsache gerne (bei Ebay) umformuliert wird in: Nicht abnahmepflichtig, freigestellt, HU-irrelevant etc.

Der TÜV-Heini sollte also ganz genau wissen, daß er bei Erkennen eines anderen Krümmers OHNE E-Nummer die Plakette verweigern müsste, solange dieser nicht eingetragen ist!

Über die Differenzen zwischen Theorie und Praxis muß man mich nicht aufklären!
Nur diese Behauptung ist an Wunschdenken kaum zu überbieten!

Klar soweit?

@ Klaus: Bau mal bitte ein einzelnes Thema in die TÜV-Ecke!
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?

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Kawapapa
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Beitrag von Kawapapa »

Dem Betrieb,bzw. der Zulassung zum Straßenverkehr liegt ein Mustergutachten zugrunde.In diesem Gutachten wird vom Hersteller die komplette Technik dokumentiert.Jede Abweichung davon führt zunächst zum Erlöschen der BE.Das kann in Einzelfällen streng genommen schon beim Eindrehen einer Zündkerze mit anderem Wärmewert der Fall sein.
OK ist jetzt Theorie,aber man sollte die Sache nicht so ganz easy nehmen.Der Hammer kommt immer dann wenn was passiert ist und die Karre wird einkassiert.(Verlust des Versicherungsschutzes)

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Tie
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Beitrag von Tie »

Kawapapa hat geschrieben:Dem Betrieb,bzw. der Zulassung zum Straßenverkehr liegt ein Mustergutachten zugrunde.In diesem Gutachten wird vom Hersteller die komplette Technik dokumentiert.Jede Abweichung davon führt zunächst zum Erlöschen der BE.Das kann in Einzelfällen streng genommen schon beim Eindrehen einer Zündkerze mit anderem Wärmewert der Fall sein.
OK ist jetzt Theorie,aber man sollte die Sache nicht so ganz easy nehmen.Der Hammer kommt immer dann wenn was passiert ist und die Karre wird einkassiert.(Verlust des Versicherungsschutzes)
Dabei muß dann aber auch zweifelsfrei die Unfallursächlichkeit festgestellt werden!
[TüV-Modus aus] Daß ein Krümmer unfallursächlich wird, halte ich für ziemlich unwahrscheinlich! [TÜV-Modus an]

Generell ist der Aufstand, der im Fall der Fälle folgt, das sich um die Abnahmedrücken nicht wert!
Wünscht ein Prüfer jedoch noch den Vollwaschgang für die Eintragung, ist das der Krümmer nicht wert!
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?

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Roaddog
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Beitrag von Roaddog »

sorry für die falsch info :(
da war ich eindeutig falsch informiert :oops:

meiner bleibt drauf - basta *G* das schöne edelstahl teil

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Super Rider
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Beitrag von Super Rider »

*Öl-ins-Feuer* :twisted: :
und was ist eig. dann mit den Zwischenrohren?
Original ist der ja am Krümmer fest - getrennt gibt's se aber auch..
Da fallen mir schon einige Kombinationen ein:
#Originaler Krümmer mit anderem Zwischenrohr
#beides neu
#nicht zuletzt auch anderer Krümmer mit dem originalen Zwischenrohr, auf dem ja
"KHI XXX" drauf steht..

Es gibt ja (glaub ich..) Töpfe, die gleich mit nem Zwischenrohr verkauft werden..
Auf diesen Zwischenrohren habe ich bis jetzt aber noch kein e-Zeichen
gesehen (= ohne BE?; wär doch Schwachsinn..) :kratz:
Irgendwie nicht so ganz trivial das Ganze... :?

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Dog
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Beitrag von Dog »

gibts aber superrider.
Bei remus race pott in verbindung mit tüv zwischenrohr(inkl.nummer). :idea:
Deus iudex meus.

DennisZXR

Beitrag von DennisZXR »

Super Rider hat geschrieben: Es gibt ja (glaub ich..) Töpfe, die gleich mit nem Zwischenrohr verkauft werden..
Auf diesen Zwischenrohren habe ich bis jetzt aber noch kein e-Zeichen
gesehen (= ohne BE?; wär doch Schwachsinn..)

Bei meinem Remus ist sowohl am Zwischenrohr, als auch an der Tröte eine e-Nummer eingestanzt...

Grüße,
Dennis

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Super Rider
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Beitrag von Super Rider »

:shock:

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Tie
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Beitrag von Tie »

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*Öl-ins-Feuer* :twisted: :...
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[Ich sage kein Wort!]
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?

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SEMMEL

Beitrag von SEMMEL »

Tie hat geschrieben:Bild
*Öl-ins-Feuer* :twisted: :...
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[Ich sage kein Wort!]
:lol: :lol: :lol:

manche leute hören den knall nicht mal wenn er neben ihnen los geht

aber mal ernsthaft...

wie ist das nun bei nem fighter.
ich habe meinen topf ja relativ steil nach oben stehen...
dafür habe ich mein orginal zwischenrohr umgeändert...
bei der damaligen "vollabnahme" hat der prüfer nix gesagt
und ich meine das sogar die abgasführung eingetragen ist ( weiß es jetzt nicht sicher )

wenn diese nicht eingetragen ist könnte mir ein polizist sozusagen die BE aberkennen und / oder der prüfer gibt mir keine plakette oder sehe ich das falsch.

ich muss echt mal schauen ob das eingetragen ist :shock:

gruß chris

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Tie
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Beitrag von Tie »

Wenn die Änderung Deiner Abgasführung nicht im Zuge der Einzelabnahme dokumentiert worden ist, wurde es "vergessen"!
Wenn dazu nichts in den Papieren steht, kann man Dir im Zuge einer HU oder einer Verkehrskontrolle einen Strick draus drehen!
Daß heißt noch nicht, daß Du dadurch ernste Probleme bekommst! Aber das "Geschiß" ist Grund genug Dich im Bedarfsfall nochmal mit dem damaligen Prüfer in Verbindung zu setzen!

Und was das Zwischenrohr angeht: Ob sich ein Prüfer dafür interessiert, ob auch das doofe Rohrstück ein Prüfzeichen trägt, hängt von der Genauigkeit bzw. Kleinlichkeit des Prüfers ab!
Ich kann mir durchaus vorstellen, daß nicht an jedem Austausch- bzw. Nachrüst-Zwischenrohr ein separates Prüfzeichen angebracht ist!
Im Falle meines BSMs (damals bei meiner Twin) war das Zwischenrohr Bestandteil der EG-Typgenehmigung und mit in der beiliegenden Urkunde (die angeblich niemand braucht ...) dokumentiert. Ähnlich wird es sicherlich auch mit vielen anderen Nachrüsttöpfen bzw. -Anlagen sein. Nur ist dies eben vor Ort nicht ohne Weiteres nachprüfbar!

Wobei jedem Prüfer mit Sachverstand auch klar sein sollte, daß ein Zwischenrohr alleine (im Gegensatz zu einem Race-Krümmer) weder leistungsfördernd, noch Einfluß auf die Geräuschentwicklung oder das Abgas selbst hat. Daher ist das Zwischenrohr sicherlich kein Kernthema für Beanstandungen!
Hauptkriterium ist in diesem Fall immernoch der ESD, der an dem Zwischenrohr dranhängt.
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?

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SEMMEL

Beitrag von SEMMEL »

danke für die ausführliche antwort.

werd mal die tage die papiere sichten :wink:

gruß chris

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Harm
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Beitrag von Harm »

Super Rider hat geschrieben:*Öl-ins-Feuer* :twisted: :
und was ist eig. dann mit den Zwischenrohren?
Schaumloescher aufmach....
TÜV-Heini hat geschrieben:... alle Änderungen an der Abgasführung, bringen die BE zum Erlöschen!
Feuer im Keim erstickt!

Und einen nachsetz:
Wenn man deutschen Gesetzen was nachsagen kann, dann Gruendlichkeit.
Die Sesselpuper haben naemlich an alle diese Oelgiesser gedacht und das von vornherein mit ausgeschlossen.
S.
ZXR ist Lifestyle...alles andere sind nur Motorraeder!

Aufzynden 2020:
Hausbau

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Bernie
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Beitrag von Bernie »

Tie hat geschrieben:Abgas
bei uns in österreich gibts eine richtlinie, in der der austrittswinkel für abgase angegeben ist.
grund: das abgas könnte fußgänger oder radfahrer genau ins gesicht blasen

ich musst bei einem steileren topf fürn tüv einen rohrbogen an die abgasöffnung dranmachen, weil der winkel zu steil war.

wird aber bei verkehrskontrollen nie nachgeschaut

wies in deutschland ist, weiß ich nicht genau
form follows function

SEMMEL

Beitrag von SEMMEL »

der Ösi hat geschrieben:
ich musst bei einem steileren topf fürn tüv einen rohrbogen an die abgasöffnung dranmachen, weil der winkel zu steil war.
ein sogenantes

abgasführungsnippelstück :lol: :lol: :lol:

Crow

Beitrag von Crow »

Lass Dir ne "geänderte Abgasführung" eintragen und fertig.

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Dennis
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Re: suchen ein gutacheten für einen fäscherkrümmer

Beitrag von Dennis »

Tie hat geschrieben:
Lonny hat geschrieben:hi litzi
Krümmer sind Freigestellt.
Das sollte den TÜV Heini eigentlich wissen. :wut:
Die Hauptsache ist der Topf hat eine e nummer

Lg lonny :lol:
Wer erzählt denn so einen monumentalen Bullshit? :evil: :evil: :evil:
Grad über nen Link in nem anderen Thread auf eBay wieder einen gefunden, der das gleiche behauptet. Das Besondere: Das is'n professioneller Händler, in Deutschland registriert :shock:
http://cgi.ebay.de/MOTAD-V2A-Kruemmer-M ... 3122wt_958

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Super Rider
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Beitrag von Super Rider »

^^das habe ich auch schon sehr oft gesehen.

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Tie
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Beitrag von Tie »

Mit soeiner Aussage kann man offensichtlich prima Geld verdienen!

Nur ist sie schlicht und ergreifend FALSCH! Oder aber wohlwissend formuliert!
Was heißt "frei"? Frei heißt eventuell, daß der Prüfer bei einem verkleideten Moped diesen Bereich nicht einsehen und somit überprüfen kann. Aus den letzten sichtbaren 25cm Stahlrohr können die Wenigsten Rückschlüsse auf die gesamte Anlage ziehen.
Aber das macht den Krümmer noch nicht zulässig!
Und die Jungs werden sich hüten diesen Begriff zu verwenden! Denn dann hat man sie am Sack!

@ SR: Ich sehe manche Dinge auch immer und immer wieder! Und doch ändert das nichts an den Tatsachen!
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