Reifenfreigabe für Bridgestone BT021F und BT021R

Was hält am längsten, was klebt am besten, was burnt am längsten? Welche Alternativfelge paßt?
Gast

Reifenfreigabe für Bridgestone BT021F und BT021R

Beitrag von Gast »

Hallo Gemeinde !

Muß mal wieder die Reifen wechseln und habe günstig die Bridgestone Reifen erstanden !
Nun benötige ich leider die Reifenfreigabe für die oben genannten Reifen !
Das ganze benötige ich für das J - Modell!
Habe schon versucht auf der Bridgestone Seite diese herunter zuladen ohne Erfolg ! Irgendwie geht das auf der Bridgestone Seite nicht oder nicht mehr oder im moment nicht !
Wäre echt dankbar , wenn von Euch einer diese hat , mir als Kopie oder PDF oder wie auch immer zu kommen zu lassen !

Reifen BT021F 120/17
BT021R 180/17


Gast

Beitrag von Gast »

Suuuuper !

Du bist der Burner ! Hier schonmal ein Virtuelles ! :prost: :party:

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Klaus69
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Beitrag von Klaus69 »

Wie fühlen sie sich denn an ?
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.
Benjamin Franklin, 1759

Frank

Beitrag von Frank »

Kann es sein, daß es für den BT021 eine Freigabe für die H Modelle und das 180er Format ohne Eintragung gibt?

http://freigaben.motorrad-daten.de/Kawa ... estone.pdf

Da steht explizit in der Fußnote: "Freigabe Reifenhersteller ohne Eintragung"

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Klaus69
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Beitrag von Klaus69 »

Interessante Sache. Ich würde es aus dem Bauch heraus so verstehen. allerdings zur Sicherheit lieber Raigi und / oder Tobi noch mal befragen...
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.
Benjamin Franklin, 1759

Gast

Beitrag von Gast »

Frank hat geschrieben:Kann es sein, daß es für den BT021 eine Freigabe für die H Modelle und das 180er Format ohne Eintragung gibt?

http://freigaben.motorrad-daten.de/Kawa ... estone.pdf

Da steht explizit in der Fußnote: "Freigabe Reifenhersteller ohne Eintragung"
Hab gerade mit Tüv gesprochen, wenn ein 170 er (wie bei mir) in den Papieren steht, kann ich auch nur 170er draufmachen, ich dachte auch 180er geht mit dieser Bescheinigung, geht nicht ohne Einzelabnahme.

Für mich gilt die obere Reifenpaarung: 120/170 und nicht die untere mit 120/180, die gilt nur für H Treiber die schon einen 180er (zb.BT56, MichelinXXX etc.)) eingetragen haben

Ausnahme : Bescheinigung von Kawasaki das 180er auf der H geht, hab ich aber leider nicht. (Hat die überhaupt jemand ??)

Gruß
Joerg

Gast

Beitrag von Gast »

Glaube nicht das es eine gibt für die H.
Habe auf meiner J, nen BT021 in 180 drauf gemacht, und ich muss sagen es ist der beste Reifen, den ich je gefahren bin. Mal sehen wie es mit Haltbarkeit ist....

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x-men72
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Beitrag von x-men72 »

firefighterköln hat geschrieben:Glaube nicht das es eine gibt für die H.
Habe auf meiner J, nen BT021 in 180 drauf gemacht, und ich muss sagen es ist der beste Reifen, den ich je gefahren bin. Mal sehen wie es mit Haltbarkeit ist....
bitte mal einen ausführlichen Bericht mit dem bt20 bin ich nämlich nicht so zufrieden wie mit dem vorgänger bt57 was den gripp angeht haltbarkeit war bisher bei den für meine bedürfnisse sehr gut... ....
[size=150][b][color=green]Das Original!!!!![/color][/b][/size]
[size=150][b][color=green][url=http://ninja-galerie.de/?to=&output=Galerie&id=1981]Galerie (klick mich)[/url][/color][/b][/size]

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Harm
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Beitrag von Harm »

Dimensinsaendereungen sind nach wie vor eintragungspflichtig.
Von Metzeler gibts fuer den Z6 ein eintragungsfaehiges Gutachten fuer die H.
Damit sollts kein Problem sein.
Dann kannst alles fahren in den eingetragenen Dimensionen.
Ich hab 180er PiPo eingetragen, wenn dir die Kopie hilft kannst sie haben.
S.
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Hausbau

Der-Retter

Beitrag von Der-Retter »

Verstehe ich das richtig?
Ich habe bei mir 2 verschiedene 180er eingetragen, Sportmax und noch einen, gerade vergessen welchen...
Aber wenn ich einen 180er eingetragen habe, dann kann ich auch den oben genannten Reifen mit der Reifenfreigabe als 180er fahren ?
Oder muss ich mir den dann auch richtig abnehmen lassen ?!


Gruß

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Harm
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Beitrag von Harm »

du verstehst richtig.
Freigabe = kannsu fahren wenn groesse eingetragen.
S.
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Frank

Beitrag von Frank »

Hab eben mit Bridgestone telefoniert. Ergebnis: die 180er müssen NICHT mehr eingetragen werden - der Ausdruck des PDFs von der Firmenseite genügt! Ob vorher mal ein 180er eingetragen war ist irrelevant!

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Harm
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Beitrag von Harm »

Wuerde das mal jemand von den PI's bestaetigen?
Ich kenns naemlich anders, soweit ich weiss, muessen Dimensionsaenderungen IMMER eingetragen werden.
S.
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Hausbau

Gast

Beitrag von Gast »

Frank hat geschrieben:Hab eben mit Bridgestone telefoniert. Ergebnis: die 180er müssen NICHT mehr eingetragen werden - der Ausdruck des PDFs von der Firmenseite genügt! Ob vorher mal ein 180er eingetragen war ist irrelevant!

MMMHHH, kann ich auch kaum Glauben, mal schauen was Tie o. Ragy dazu sagen. :shock:

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Tie
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Beitrag von Tie »

Hab eben mit Bridgestone telefoniert. Ergebnis: die 180er müssen NICHT mehr eingetragen werden - der Ausdruck des PDFs von der Firmenseite genügt! Ob vorher mal ein 180er eingetragen war ist irrelevant!
:respekt: Da haste aber nen Profi am Rohr gehabt!

Das unterschreibe ich nicht!
Wenn in den Fahrzeugpapieren eine Reifengröße eingetragen ist UND somit Bestandteil der Fahrzeug-ABE bzw. EG-Typ ist, dann ist die solange bindend, bis sie von einer anderen Eintragung aufgehoben, ersetzt oder alternativ erweitert wird.
Wie schon gesagt worden ist: Dimensionsänderungen erfordern eine Änderungsabnahme!

Selbst beim Auto mit ABE-Felgen steht (sinngemäß) auch heute noch in jedem Gutachten, daß Abweichungen von der Serienbereifung oder nicht bereits eingetragenen Reifengrößen abgenommen werden müssen - TROTZ ABE!

Da beim Motorrad der Einfluß auf das Fahrverhalten durch die Reifen wesentlich ausgeprägter ist, als beim Auto, kann ich mir nicht vorstellen, daß sich solch eine Regelung, ohne daß ich davon erfahren hätte, etabliert hätte.

Ich höre zum ersten Mal davon, aber meiner Meinung nach hat ein Reifenhersteller keine Kompetenz sich über die Fahrzeughersteller hinwegzusetzen. Wieso erteilen die dann lediglich Unbedenklichkeitsbescheinigungen und keine Teilegutachten?

Und um mal wieder zur Theorie zu kommen: Das Einzige, was zählt, ist das was in der Fahrzeug-ABE steht! Alle Abweichungen, Änderungen, etc. erfordern eine Eintragung!
Die Verwendung der oben aufgelisteten Reifenkombinationen an einem Fahrzeug im Originalzustand gemäß ABE bzw. EG-BE
unter Beachtung der ggf. genannten Auflagen, stellt bei Einhaltung der unter Kapitel I Anh. III der Richtlinie 97/24/EG zur Reifenbreite
einzuhaltenden Forderungen keine Änderung im Sinne des §19 Abs. 2 StVZO dar,
somit ist eine Änderungsabnahme im Sinne des §19 Abs. 3 StVZO nicht erforderlich.
Noch Fragen? Oder muß erst wieder eine weitere "neutrale" Meinung eingeholt werden?
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?

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Grammatik gelernt bei Yoda Du hast???

Frank

Beitrag von Frank »

Eben diese Sache hab ich angemerkt und auch betont darauf hingewiesen, daß dies im Gegensatz zur Praxis anderer Hersteller steht. Antwort: das ist so _jetzt_ möglich und auch andere Hersteller werden das für neue Produkte übernehmen.

Die "neutrale Meinung" ist nicht wegen der Neutralität erforderlich, sondern weil diese es sonst eintragen soll.

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Tie
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Beitrag von Tie »

Na dann dürfen wir gespannt sein, wie lange die Jungs das so weitergeben, wenn hordenweise frustrierte Biker ihre Strafzettel mitte Bitte um Überweisung und Nutzungsausfallerstattungsanträgen an Bridgestone schicken!
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?

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Grammatik gelernt bei Yoda Du hast???

Frank

Beitrag von Frank »

Wie ich die Deutschen kenne zahlen die den Strafzetten und lassen es gut sein. Dieses Volk macht ja eh alles mit und lässt sich im Gegensatz zu z.B. den Franzosen alles bieten. Es gibt jedoch schon Urteile darüber, daß bei nicht eingetragenen Reifen/Felgen die Betriebserlaubnis nur dann erlischt, wenn nachweislich die Sicherheit beeinträchtigt ist. Und das ist nicht der Fall, wenn die Kombination eintragungsfähig wäre. Damit hält sich der Ärger mit den grünen Id..... auch im worst-case in Grenzen. Oh, das erinnert mich wieder an das Thema Rechtsschutz...

Ich kläre das mit dem 021er aber noch im Detail ab.

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Tie
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Beitrag von Tie »

Öhm, Salto rückwerts!

Sensibilisiert durch dieses Thema hier, ist mir im Dienst ein weiteres Gutachten in die Hände gerutscht, daß von einer Werkstatt ebenfalls so interpretiert wird, daß mittels einer Herstellerfreigabe auch andere Größen zugelassen werden können. Heute kam Kawakoni mit einer "Gutachterlichen Stellungnahme" für den BT010, 014, 020, 021 und 002. In diesem Papier steht eindeutig drin, daß auch OHNE EINTRAGUNG ein 180-er auf der H ohne Erlöschen der Betriebserlaubnis gefahren werden und nicht beanstandet werden kann!
Ich werde am Montag bei meiner technischen Leitung anrufen und deren Meinung einholen und Euch den aktuellsten Stand der Dinge mitteilen.
Offenbar hat sich in diesem Bereich doch etwas getan, wovon ich nichts mitbekommen habe.
So wies aussieht habe ich mich bei einigen Leuten - vor allem bei Frank - zu entschuldigen!

Am Montag werde ich aber mehr wissen!
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?

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Grammatik gelernt bei Yoda Du hast???

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Armin
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Beitrag von Armin »

Feine Sache!
@Koni: Kannst Du das Schreiben verfielfältigen oder hier einstellen? :wink:
lg u. cu Armin ... der mit der H1 & K tanzt
:kniefall: innen grün, außen ... [size=150][color=red]ZXR[/color][color=black] 750[/color][color=red] H1[/color][/size]

[color=red][b]Angst essen Seele auf!
[/b][/color] Zitat Schräglagentrainer vom 29.04.06

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kawakoni
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Beitrag von kawakoni »

Armin hat geschrieben:Feine Sache!
@Koni: Kannst Du das Schreiben verfielfältigen oder hier einstellen? :wink:
Servus Armin,
warte mal ab bis nächste Woche was Tie noch für infos bekommen hat. :wink:
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Gast

Beitrag von Gast »

kawakoni hat geschrieben:
Armin hat geschrieben:Feine Sache!
@Koni: Kannst Du das Schreiben verfielfältigen oder hier einstellen? :wink:
Servus Armin,
warte mal ab bis nächste Woche was Tie noch für infos bekommen hat. :wink:

Gibts schon Neuigkeiten ?????????

Frank

Beitrag von Frank »

Sollte sich dies bewahrheiten, sind Entschuldigungen nicht nötig. Es geht ja nicht darum wer Recht hat - sondern darum, auch ältere Maschinchen künftig möglichst problemlos aufrüsten zu können. Bin selbst bekanntermaßen kein Experte auf diesem Gebiet, habe aber durch Zufall die Dokumente gesehen und erstaunt beim Hersteller angerufen.

Ich hab mich selbst um nichts mehr gekümmert, weil ich gerade den Bericht zur Abschlußarbeit (die Einspritzanlage) verfasse.

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Tie
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Beitrag von Tie »

Nein, es gibt keine Neuigkeiten! Besser gesagt es ist und bleibt so wie ich anfangs sagte: Auch mit diesen Papieren und Unbedenklichkeitsbescheinigungen dürfen keine Reifengrößen verändert werden!

Ein Reifenwechsel sieht der Gesetzgeber nicht als technische Änderung an, solange die vorgegebenen Spezifikationen (Bauartgenehmigung und Größendimensionen) der ABE bzw. EG-Typ entsprechen. Is wie mit Öl, Bremsbelägen und ähnlichem Verschleißscheiß.

Eine Änderung der Reifengröße IST ABER EINE TECHNISCHE ÄNDERUNG, die ohne Abnahme bzw. Eintragung die Erlöschung der BE zur Folge hat!
Dazu benötigt man ein Teilegutachten, was es meines Wissens nicht gibt! Oder halt nen §21-er ...

Also: Es bleibt alles so, wie es immer war!

P.S.: Werde morgen mal die Papiere von Koni an die TL schicken mit der Bitte um Erklärung, wie Bridgestone soetwas verbreiten darf!

P.S.2.: Wenn jemand den genauen Gesetzestext wünschen sollte - ich weiß wos steht!
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?

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Grammatik gelernt bei Yoda Du hast???

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