Reifenpaarung nur von einem Hersteller

Was hält am längsten, was klebt am besten, was burnt am längsten? Welche Alternativfelge paßt?
cherokee190

Reifenpaarung nur von einem Hersteller

Beitrag von cherokee190 »

Moin, Moin,

nach intensivem Studium diverser Fz.- Papiere habe ich diesen Eintrag entdeckt:

*REIFEN PAAR. NUR VON EINEM HERST. ZUL.*

kann ich daraus ableiten, das die Reifenbindung für dieses Motorrad aufgehoben ist und nur noch die aufgeführte Größe eingehalten werden muss?

Weiss da Jemand besser Bescheid?

Catweazle

Beitrag von Catweazle »

Jupp genau das hab ich mir auch Eintragen lassen damit ich keine Freigabezettel mit mir rum Schleppen muss :wink:

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McTschegsn
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Beitrag von McTschegsn »

Blöde Frage: Macht das der TÜV standardmässig oder erst nach gutem Zureden?
Bzw nach was genau muss ich da fragen?
Reifenbindung austragen lassen oder wie oder watt?
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Catweazle

Beitrag von Catweazle »

ich bin einfach zum Tüv und hab gesagt

" bitte Streich mal die ganzel Pellen aussem Schein weil die Gibts ja eh nemmer"

und dann hat er an stelle das was oben steht eingetragen 8)

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McTschegsn
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Beitrag von McTschegsn »

*g* Drinstehn tuts bei mir auch bei der ZXr... Hab grad nachgeguckt...
Zusätzliche zu den andern Scheissreifen...
Aber das ist ja dann eh wurscht...
Lass ichs beim nächsten Mal halt auch streichen :)
Gut zu wissen... Muss mit der GpZ eh zum Tüv... Dann kann ich das da auch gleich machen :)
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Harm
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Beitrag von Harm »

Die Eintragung mit der Reifenpaarung ist Standard.
Das entbindet aber NICHT von den Freigabezetteln.
Die sind mitzufuehren.
Es entbindet nur davon, jeden reifen den man fahren will, eintragen zu muessen.
Dennoch muessen die Pellen fuers Moped freigegeben sein (was bei der H wirklich schwierig wird langsam)
Es ist eigentlich egal, was im Schein steht....das Austragen kann man sich sparen, die Reifen, die da drin stehen, gibts zum Teil seit 20 Jahren nicht mehr.
Dennoch darf man alles fahren, was vom Hersteller fuer das Moped freigegeben ist.
In der eingetragenen Dimension.
Dimensionsaenderungen sind weiter eintragungspflichtig!
S.
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Catweazle

Beitrag von Catweazle »

Tie hat an deinem Geburtstag aber was anderes erzählt :wink:

wenn da nur drinn steht von einem Hersteller dann sind Quasi alle Eingetragen solange sie den Passenden Geschwindigkeitsindex haben und die Passende Größe :)

aber wadde ma ab was der Inschenööör sagt wenn er den Tread entdeckt hat :)

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McTschegsn
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Beitrag von McTschegsn »

Ich meine mich dunkel zu erinnern dass Harm da Recht hat, deswegen hab ich auch so doof gefragt...
Bei meiner ersten war das glaub ach son Zusatz da der Prüfer meinte die reifen gibts eh alle nicht mehr...
Dann hatter se konsequenterweise auch aus dem Brief gelöscht, da da genug anderer Schmodder drinstand, der nen Zusatzzettel erforderlich gemacht hat :D
Ich hab auf jeden Fall immer sone Reifenfreigabe vom Hersteller hintendrin liegen...
Dann passiert da auch nix :)
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Catweazle

Beitrag von Catweazle »

wenns die denn gibt :lol:

ich hab mir jetz nen satz Pipos in den Kopf gesetzt und ich werd defi nich wieder zum Tüv eiern um die Eintragen zu lassen.

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Harm
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Beitrag von Harm »

Wirste aber muessen, PiPo hat keine Freigabe fuer die H.
Weiss ich, weil ich sie eingetragen hab.
S
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Catweazle

Beitrag von Catweazle »

en Sch... werd ich :lol: die sind doch wieder runter eh die Tinte im Schein Trocken is :lol:

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Super Rider
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Beitrag von Super Rider »

ich glaub, das Thema gab's schon mal irgendwann (btw, die Suche geht ja wieder)
und wenn ich mich richtig erinnere, war der letzte Stannd, dass Freigaben weiterhin nötig wären.
Aja, genau. Tie schrieb noch mal was zu dem Unterschied PKW/Mopedreifen(Freigaben)
und die Gesetzesänderung von irgendwann ~Anfang 2k, die jedoch nur PKWs betraf, und daher...

cherokee190

Beitrag von cherokee190 »

Harm hat geschrieben:Die Eintragung mit der Reifenpaarung ist Standard.
Das entbindet aber NICHT von den Freigabezetteln.
Die sind mitzufuehren.
Catweazle hat geschrieben: wenn da nur drinn steht von einem Hersteller dann sind Quasi alle Eingetragen solange sie den Passenden Geschwindigkeitsindex haben und die Passende Größe
gut, nun wäre nicht schlecht zu wissen, welche der beiden Varianten zutreffend ist,

wobei ansonsten oftmals der Standartsatz steht:

*REIFENFABRIKATSBINDUNG GEM. BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN*

so auch bei meiner H2

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Tie
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Beitrag von Tie »

MOMENT!!!

Da gibt es 2 Phrasen, die gerne verwechselt werden!

"Reifenpaarung nur von einem Hersteller zulässig" = Freie Auswahl, aber vorne und hinten gleich!

"REIFENFABRIKATSBINDUNG GEM. BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN" = Freigabe dabei!

Das ist nicht das Gleiche!!!

Klar soweit? :wink:
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?

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Grammatik gelernt bei Yoda Du hast???

EnterX

Beitrag von EnterX »

Tie hat geschrieben:MOMENT!!!

"REIFENFABRIKATSBINDUNG GEM. BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN" = Freigabe dabei!

Klar soweit? :wink:
heisst das jetzt ich kann mit dem Satz im Schein und ner Unbedenklichkeitbescheinigung rumfahren ?

Catweazle

Beitrag von Catweazle »

bei mir in der Grünen H steht nur das ich reifen von einem Hersteller fahren muss also keine Freigabe nötig und ich kann auch die Pipos fahren 8)

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J-Racer
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Beitrag von J-Racer »

Aktuelle Anmerkung zu Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei Motorrädern: Mit einem Schreiben vom 1.7.2008 hat das Bundesverkehrsministerium (BMVBS) den rechtlichen Sachverhalt im Zusammenhang mit Reifenumrüstungen bei Motorräder erläutert. Hierbei werden vier Fälle von Änderungen an der Bereifung von Motorrädern unterschieden. In allen diesen Fällen ist eine Fahrzeugvorführung bei einem Sachverständigen oder einer Überwachungsorganisation bzw. eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere nicht erforderlich.

1. Es gibt keine Reifenbindung: Es dürfen alle ECE-geprüften Reifen der vorgeschriebenen Dimension gefah­ren werden. Es sind keine zusätzlichen Dokumente mitzuführen.

2. Es gibt eine Reifenbindung: Für die Umrüstung auf ein anderes Reifenmodell/-fabrikat in der vorgeschriebe­nen Dimension ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Fahrzeug- oder Reifenherstel­ler vorhanden und wird mitgeführt.

3. Es gibt keine Reifenbindung, aber der Fahrzeughalter will bei sonst serienmäßigem Fahrzeugzustand auf eine andere für die Serienfelge zulässige Reifendimension umrüsten: Für die Umrüstung auf eine andere Reifendimension liegt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeug- oder Reifenherstellers vor. Sie wird mitgeführt. Eine Änderungsabnahme oder Eintragung der geänderten Dimension in die Fahrzeugpa­piere ist nicht erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet werden.

4. Eine Reifenbindung für die Serienbereifung ist gegeben, zusätzlich will der Fahrzeughalter bei sonst serien­mäßigem Fahrzeugzustand auf eine andere für die Serienfelge zulässige Reifendimension umrüsten: Für die Umrüstung muss vom Reifenhersteller eine Unbedenklichkeitbescheinigung vorliegen. Sie muss mit den übrigen Fahrzeugpapieren mitgeführt werden. Eine Änderungsabnahme oder Eintragung der ge­änderten Dimension in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet werden.

Quelle: http://www1.adac.de/Auto_Motorrad/reife ... o_motorrad

Über google in 5 sec. gefunden
Gruß Chokri # 577

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Tie
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Beitrag von Tie »

EnterX hat geschrieben:
Tie hat geschrieben:MOMENT!!!

"REIFENFABRIKATSBINDUNG GEM. BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN" = Freigabe dabei!

Klar soweit? :wink:
heisst das jetzt ich kann mit dem Satz im Schein und ner Unbedenklichkeitbescheinigung rumfahren ?
Genau das! Hast Du ne Freigabe für Deinen Reifensatz, ist alles schön!

@ Chokri: Schöne Zusammenstellung!
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?

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EnterX

Beitrag von EnterX »

Ja schön das. Aber versteh ich net :D

Takis

Beitrag von Takis »

EnterX hat geschrieben:Ja schön das. Aber versteh ich net :D

Die Grünen bestimmt auch nicht , es ist immer beser die Reifen eingetragen zuhaben und eine Freigabe dabei zuhaben . Sicher ist sicher

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Tie
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Beitrag von Tie »

Verkehrt ist das nie! Aber im Falle, daß dieser Satz im Schein steht, nicht erforderlich!

Was ist daran nicht zu verstehen?
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?

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cherokee190

Beitrag von cherokee190 »

Also verstehe ich das jetzt so, wenn folgender Eintrag vorhanden ist:
  • *REIFEN PAAR. NUR VON EINEM HERST. ZUL.* = dann Freie Auswahl, aber vorne und hinten gleich! Natürlich entsprechend den vorgeschriebenen Größen/ Abmessungen


    *REIFENFABRIKATSBINDUNG GEM. BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN* = dann alle Reifen entsprechend einer Reifenfreigabe des Herstellers und diese ist mit zuführen
Danke!
Zuletzt geändert von cherokee190 am 24 Mär 2010 4:09, insgesamt 1-mal geändert.

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Tie
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Beitrag von Tie »

Keine Ursache! :wink:
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?

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Catweazle

Beitrag von Catweazle »

genau so :)

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Börni
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Beitrag von Börni »

Takis hat geschrieben:
Die Grünen bestimmt auch nicht
Geh mal von aus, das es doch so ist. Nicht alle sind grundsätzlich dämlich und haben keine Ahnung von der Materie.

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