Reifenpaarung nur von einem Hersteller
Reifenpaarung nur von einem Hersteller
Moin, Moin,
nach intensivem Studium diverser Fz.- Papiere habe ich diesen Eintrag entdeckt:
*REIFEN PAAR. NUR VON EINEM HERST. ZUL.*
kann ich daraus ableiten, das die Reifenbindung für dieses Motorrad aufgehoben ist und nur noch die aufgeführte Größe eingehalten werden muss?
Weiss da Jemand besser Bescheid?
nach intensivem Studium diverser Fz.- Papiere habe ich diesen Eintrag entdeckt:
*REIFEN PAAR. NUR VON EINEM HERST. ZUL.*
kann ich daraus ableiten, das die Reifenbindung für dieses Motorrad aufgehoben ist und nur noch die aufgeführte Größe eingehalten werden muss?
Weiss da Jemand besser Bescheid?
- McTschegsn
- Burn-Nigger
- Beiträge: 971
- Registriert: 24 Jan 2004 17:05
- ZXR-Modellreihe: H (89/90)
- Kontaktdaten:
Blöde Frage: Macht das der TÜV standardmässig oder erst nach gutem Zureden?
Bzw nach was genau muss ich da fragen?
Reifenbindung austragen lassen oder wie oder watt?
Bzw nach was genau muss ich da fragen?
Reifenbindung austragen lassen oder wie oder watt?
win win wiiiin , WIIIIIIIINNNN, oder wozu is der komische drehbare Griff da rechts da?
www.deck01.de
www.jet-connection.de
Obiger Text wurde aus zu 100% recycelten Elektronen erstellt!
www.deck01.de
www.jet-connection.de
Obiger Text wurde aus zu 100% recycelten Elektronen erstellt!
- McTschegsn
- Burn-Nigger
- Beiträge: 971
- Registriert: 24 Jan 2004 17:05
- ZXR-Modellreihe: H (89/90)
- Kontaktdaten:
*g* Drinstehn tuts bei mir auch bei der ZXr... Hab grad nachgeguckt...
Zusätzliche zu den andern Scheissreifen...
Aber das ist ja dann eh wurscht...
Lass ichs beim nächsten Mal halt auch streichen![Smile :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
Gut zu wissen... Muss mit der GpZ eh zum Tüv... Dann kann ich das da auch gleich machen![Smile :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
Zusätzliche zu den andern Scheissreifen...
Aber das ist ja dann eh wurscht...
Lass ichs beim nächsten Mal halt auch streichen
![Smile :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
Gut zu wissen... Muss mit der GpZ eh zum Tüv... Dann kann ich das da auch gleich machen
![Smile :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
win win wiiiin , WIIIIIIIINNNN, oder wozu is der komische drehbare Griff da rechts da?
www.deck01.de
www.jet-connection.de
Obiger Text wurde aus zu 100% recycelten Elektronen erstellt!
www.deck01.de
www.jet-connection.de
Obiger Text wurde aus zu 100% recycelten Elektronen erstellt!
Die Eintragung mit der Reifenpaarung ist Standard.
Das entbindet aber NICHT von den Freigabezetteln.
Die sind mitzufuehren.
Es entbindet nur davon, jeden reifen den man fahren will, eintragen zu muessen.
Dennoch muessen die Pellen fuers Moped freigegeben sein (was bei der H wirklich schwierig wird langsam)
Es ist eigentlich egal, was im Schein steht....das Austragen kann man sich sparen, die Reifen, die da drin stehen, gibts zum Teil seit 20 Jahren nicht mehr.
Dennoch darf man alles fahren, was vom Hersteller fuer das Moped freigegeben ist.
In der eingetragenen Dimension.
Dimensionsaenderungen sind weiter eintragungspflichtig!
S.
Das entbindet aber NICHT von den Freigabezetteln.
Die sind mitzufuehren.
Es entbindet nur davon, jeden reifen den man fahren will, eintragen zu muessen.
Dennoch muessen die Pellen fuers Moped freigegeben sein (was bei der H wirklich schwierig wird langsam)
Es ist eigentlich egal, was im Schein steht....das Austragen kann man sich sparen, die Reifen, die da drin stehen, gibts zum Teil seit 20 Jahren nicht mehr.
Dennoch darf man alles fahren, was vom Hersteller fuer das Moped freigegeben ist.
In der eingetragenen Dimension.
Dimensionsaenderungen sind weiter eintragungspflichtig!
S.
ZXR ist Lifestyle...alles andere sind nur Motorraeder!
Aufzynden 2020:
Hausbau
Aufzynden 2020:
Hausbau
- McTschegsn
- Burn-Nigger
- Beiträge: 971
- Registriert: 24 Jan 2004 17:05
- ZXR-Modellreihe: H (89/90)
- Kontaktdaten:
Ich meine mich dunkel zu erinnern dass Harm da Recht hat, deswegen hab ich auch so doof gefragt...
Bei meiner ersten war das glaub ach son Zusatz da der Prüfer meinte die reifen gibts eh alle nicht mehr...
Dann hatter se konsequenterweise auch aus dem Brief gelöscht, da da genug anderer Schmodder drinstand, der nen Zusatzzettel erforderlich gemacht hat![Very Happy :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)
Ich hab auf jeden Fall immer sone Reifenfreigabe vom Hersteller hintendrin liegen...
Dann passiert da auch nix![Smile :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
Bei meiner ersten war das glaub ach son Zusatz da der Prüfer meinte die reifen gibts eh alle nicht mehr...
Dann hatter se konsequenterweise auch aus dem Brief gelöscht, da da genug anderer Schmodder drinstand, der nen Zusatzzettel erforderlich gemacht hat
![Very Happy :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)
Ich hab auf jeden Fall immer sone Reifenfreigabe vom Hersteller hintendrin liegen...
Dann passiert da auch nix
![Smile :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
win win wiiiin , WIIIIIIIINNNN, oder wozu is der komische drehbare Griff da rechts da?
www.deck01.de
www.jet-connection.de
Obiger Text wurde aus zu 100% recycelten Elektronen erstellt!
www.deck01.de
www.jet-connection.de
Obiger Text wurde aus zu 100% recycelten Elektronen erstellt!
- Super Rider
- ZXR-Guru
- Beiträge: 4041
- Registriert: 31 Okt 2008 22:39
- ZXR-Modellreihe: J (91/92)
ich glaub, das Thema gab's schon mal irgendwann (btw, die Suche geht ja wieder)
und wenn ich mich richtig erinnere, war der letzte Stannd, dass Freigaben weiterhin nötig wären.
Aja, genau. Tie schrieb noch mal was zu dem Unterschied PKW/Mopedreifen(Freigaben)
und die Gesetzesänderung von irgendwann ~Anfang 2k, die jedoch nur PKWs betraf, und daher...
und wenn ich mich richtig erinnere, war der letzte Stannd, dass Freigaben weiterhin nötig wären.
Aja, genau. Tie schrieb noch mal was zu dem Unterschied PKW/Mopedreifen(Freigaben)
und die Gesetzesänderung von irgendwann ~Anfang 2k, die jedoch nur PKWs betraf, und daher...
Harm hat geschrieben:Die Eintragung mit der Reifenpaarung ist Standard.
Das entbindet aber NICHT von den Freigabezetteln.
Die sind mitzufuehren.
gut, nun wäre nicht schlecht zu wissen, welche der beiden Varianten zutreffend ist,Catweazle hat geschrieben: wenn da nur drinn steht von einem Hersteller dann sind Quasi alle Eingetragen solange sie den Passenden Geschwindigkeitsindex haben und die Passende Größe
wobei ansonsten oftmals der Standartsatz steht:
*REIFENFABRIKATSBINDUNG GEM. BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN*
so auch bei meiner H2
Aktuelle Anmerkung zu Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei Motorrädern: Mit einem Schreiben vom 1.7.2008 hat das Bundesverkehrsministerium (BMVBS) den rechtlichen Sachverhalt im Zusammenhang mit Reifenumrüstungen bei Motorräder erläutert. Hierbei werden vier Fälle von Änderungen an der Bereifung von Motorrädern unterschieden. In allen diesen Fällen ist eine Fahrzeugvorführung bei einem Sachverständigen oder einer Überwachungsorganisation bzw. eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere nicht erforderlich.
1. Es gibt keine Reifenbindung: Es dürfen alle ECE-geprüften Reifen der vorgeschriebenen Dimension gefahren werden. Es sind keine zusätzlichen Dokumente mitzuführen.
2. Es gibt eine Reifenbindung: Für die Umrüstung auf ein anderes Reifenmodell/-fabrikat in der vorgeschriebenen Dimension ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Fahrzeug- oder Reifenhersteller vorhanden und wird mitgeführt.
3. Es gibt keine Reifenbindung, aber der Fahrzeughalter will bei sonst serienmäßigem Fahrzeugzustand auf eine andere für die Serienfelge zulässige Reifendimension umrüsten: Für die Umrüstung auf eine andere Reifendimension liegt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeug- oder Reifenherstellers vor. Sie wird mitgeführt. Eine Änderungsabnahme oder Eintragung der geänderten Dimension in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet werden.
4. Eine Reifenbindung für die Serienbereifung ist gegeben, zusätzlich will der Fahrzeughalter bei sonst serienmäßigem Fahrzeugzustand auf eine andere für die Serienfelge zulässige Reifendimension umrüsten: Für die Umrüstung muss vom Reifenhersteller eine Unbedenklichkeitbescheinigung vorliegen. Sie muss mit den übrigen Fahrzeugpapieren mitgeführt werden. Eine Änderungsabnahme oder Eintragung der geänderten Dimension in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet werden.
Quelle: http://www1.adac.de/Auto_Motorrad/reife ... o_motorrad
Über google in 5 sec. gefunden
1. Es gibt keine Reifenbindung: Es dürfen alle ECE-geprüften Reifen der vorgeschriebenen Dimension gefahren werden. Es sind keine zusätzlichen Dokumente mitzuführen.
2. Es gibt eine Reifenbindung: Für die Umrüstung auf ein anderes Reifenmodell/-fabrikat in der vorgeschriebenen Dimension ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Fahrzeug- oder Reifenhersteller vorhanden und wird mitgeführt.
3. Es gibt keine Reifenbindung, aber der Fahrzeughalter will bei sonst serienmäßigem Fahrzeugzustand auf eine andere für die Serienfelge zulässige Reifendimension umrüsten: Für die Umrüstung auf eine andere Reifendimension liegt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeug- oder Reifenherstellers vor. Sie wird mitgeführt. Eine Änderungsabnahme oder Eintragung der geänderten Dimension in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet werden.
4. Eine Reifenbindung für die Serienbereifung ist gegeben, zusätzlich will der Fahrzeughalter bei sonst serienmäßigem Fahrzeugzustand auf eine andere für die Serienfelge zulässige Reifendimension umrüsten: Für die Umrüstung muss vom Reifenhersteller eine Unbedenklichkeitbescheinigung vorliegen. Sie muss mit den übrigen Fahrzeugpapieren mitgeführt werden. Eine Änderungsabnahme oder Eintragung der geänderten Dimension in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet werden.
Quelle: http://www1.adac.de/Auto_Motorrad/reife ... o_motorrad
Über google in 5 sec. gefunden
Gruß Chokri # 577
Genau das! Hast Du ne Freigabe für Deinen Reifensatz, ist alles schön!EnterX hat geschrieben:heisst das jetzt ich kann mit dem Satz im Schein und ner Unbedenklichkeitbescheinigung rumfahren ?Tie hat geschrieben:MOMENT!!!
"REIFENFABRIKATSBINDUNG GEM. BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN" = Freigabe dabei!
Klar soweit?
@ Chokri: Schöne Zusammenstellung!
Also verstehe ich das jetzt so, wenn folgender Eintrag vorhanden ist:
- *REIFEN PAAR. NUR VON EINEM HERST. ZUL.* = dann Freie Auswahl, aber vorne und hinten gleich! Natürlich entsprechend den vorgeschriebenen Größen/ Abmessungen
*REIFENFABRIKATSBINDUNG GEM. BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN* = dann alle Reifen entsprechend einer Reifenfreigabe des Herstellers und diese ist mit zuführen
Zuletzt geändert von cherokee190 am 24 Mär 2010 4:09, insgesamt 1-mal geändert.