Dennis hat geschrieben:Tie hat geschrieben:...CO-Schrauben anpassen, etc. liegt in den serienmäßigen Toleranzen und somit im grünen Bereich.
Wer hinterher umbedüst...
Worauf basiert deine Aussage? Ich interpretiere das als Umbedüsen verboten, aber Leerlaufgemischschraube drehen ok? Die Schraube hat grade bei gedrosselten Maschinen großen Einfluss aufs Gemisch, und im WHB ist auch kein Spielraum angegeben.
Jetzt mal rein legal. Dass das ganze technisch sinnfrei ist durch verschleiß-, wetter- oder kraftstoffbedingte unfreiwillige Veränderungen, ist mir durchaus bewusst.
Wie ich schon sagte: Auf der Fahrzeug-ABE/-EG-Typ sowie den Angaben im Drosselgutachten. Und da CO-Schrauben nicht verpolmbt werden und ordentliche Einstellungen durchaus von diesem Richtwert abweichen können, sehe ich darin nicht das Evangelium - und auch der Gesetzgeber nicht!
Es gibt durchaus Herstellerangaben, die für Länder in großen Höhen eine Alternativeinstellungen empfehlen. Aber jetzt rutschen wir zuweit hinters Komma...
Meine Aufgabe bei einer Leistungsänderung, ist die dokumentierten Maßnahmen und die Einhaltung der Vorgaben zu überprüfen. Daß die Praxis, im Sinne von Abweichungen der dann eingetragenen (Bsp.) Vmax, oft anders aussieht, steht außer Frage, interessiert mich aber nicht wirklich, solange mein Part eingehalten wird.
Und nein, ich lasse bei der HU nicht die Vergaser abbauen, um mir die Düsen anzusehen, bei einer Sicherstellung oder einem gerichtlichen Auftrag schon!
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?
Grammatik gelernt bei Yoda Du hast???