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Geräuschmessung und Fahrzeugschein Daten

Verfasst: 06 Jan 2009 9:03
von dr.bruno
moin männers.

ich hab grad mal den gockel etwas bemüht um rauszufinden wie die bullen ne geräuschmessung am moped machen. dabei bin ich auf das hier gestoßen: http://www.wer-weiss-was.de/theme108/ar ... 08810.html
Da stehen ein paar Messverfahren drin.

U.a. schreibt im 5. Beitrag ein Olli irgendwelches Zeug zu den Fahrzeugscheindaten und ominösen Buchstaben hinten den dB-Angaben welche dann wiederum verschiedene Messverfahren zu Grunde liegen haben.

Kann mir jemand von diesen zwei sachen was sicher bestätigen oder dementieren?

Verfasst: 06 Jan 2009 9:07
von Catweazle
Stimmt Bruno, wenn da ein E hinter steht wird in 7 meter Etfernung in Abgasrichtung bei Halber Nenndrehzahl gemessen.

wenn ein P hinter den Zahlen steht 45 grad 50cm neben dem Auslass auch bei halber Nenndrehzahl :wink:

gibt immerwieder lustige Diskusionen wegen meiner Z mit den Exorzist Endpötten weil da wird in 7m entfernung Gemessen :wink:

Edith: Buchstaben Geändert P und E hatte ich Vertauscht jetz Stimmts!

Verfasst: 06 Jan 2009 9:07
von kleiner onkel
frag mal unseren grafen des unterhaltungs- bzw. lehrfilms...

wir haben in osche mal ne amtliche messung aufm parkplatz gemacht,
der weiß wies geht :wink:

Verfasst: 06 Jan 2009 9:16
von dr.bruno
hast du dich vertippt weazle? oder buchstaben vertauscht?

der typ in dem link schreibt bei P: 1m & 45° :?: wundere mich nur grad, weil du sagst, das stimmt.

Verfasst: 06 Jan 2009 9:18
von Catweazle
mom, ich guck grad ma bei mir im Farhzeugschein...
ich weiss nicht 100% was jetz bei der Z dahinter steht aber bei der wird definitiv 7 meter hinterm Bock Gemessen (mehrfach gehabt) :wink:

Edit: Jupp schuldige hab die Buchstaben vertauscht...
meine Z hat 102E im Schein stehen...

ich änder das oben ma schnell ok?

Verfasst: 06 Jan 2009 9:25
von dr.bruno
ich mach mal ne liste. dann kann man sich das schön übersichtlich raussuchen:

Kennbuchstaben im Fzg.-Schein und deren Bedeutung:

P: steht für Polizei, d.h. 1m Abstand, 45°

N & E: bedeutet andere Meßmethode, glaube 7 m Abstand, Rest weiß ich nicht mehr. Steht das im Schein muß der Beamte 26 dB auf den Wert aufschlagen, wenn er nach der erstgenannten Methode mißt.(zB: 79N im Schein: 105 dB plus Toleranz ist legal)

D: DIN-Phon. Gaaanz anders und quasi ein Freischein für Höllenlärm.

A: ?

kann das jemand bestätigen? diese liste bitte einfach kopieren und editieren wenn fehler drin sind.

Verfasst: 06 Jan 2009 10:42
von dr.bruno
grad was im aprilia forum gefunden:
bin ich doch gestern mal beim Technischen Ing. beim TÜV vorgefahren um eine Schallpegelmessung vornehmen zu lassen.

Tja, und dann kam etwas völlig Unerwartetes dabei raus...

1. Der Prüfer war völlig begeistert vom Klang der FUTURA mit dem Auspuff, meinte aber rein subjectiv:" Das hört sich Grenzwertig an."

2. Drei mal eine Schallpegelmessung durchgeführt (...höhe Endtopf, 45° zum Topf, ca. 40cm entfernt und halbe Nenndrehzahl)...

3. Durchschnittliche Lautstärke aus allen 3 Messungen betrug bei meiner FUTURA unglaublich "leise" --> 93,7db <-- (also Leiser als laut Fahrzeugschein erlaubt)!!
hier wird wie unter Buchstabe P gemessen, aber aus 40cm abstand statt aus 1m.

irgendwie verwirrt mich das sehr :roll:

Verfasst: 06 Jan 2009 11:17
von Catweazle
ca. 40 :wink:


aber warte nächste woche kommt der Tüv Dipl ing. in den Bunker zur Messung von Annas Mobbed dann guck ich genau hin :shock: