einmanhöcker

Hier dreht sich alles um bauliche Veränderungen, technische Abnahmen, ABEs, Gutachten, einzuhaltende Vorschriften, etc.
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Gast

einmanhöcker

Beitrag von Gast »

hi leute,

hab mal eine frage bezüglich eintragung!

Der vorbesitzer meines mopeds hat einen einmanhöcker drauf gehabt, muß der eingetragen werden oder kann ich ohne bedenken fahren!?

im fahrzeugschein steht nicht davon, nur die reifenfreigaben sind eingetragen.

kann auf wunsch auch mal ein foto reinsetzen!

Sensibelchen

Beitrag von Sensibelchen »

Einmannhöcker muss eingetragen werden. Es wird dann ergänzt, dass die Maschine nur für den Einmann-Betrieb zulässig ist.

Gast

Beitrag von Gast »

brauch ich dann was ich dem TÜVmenschen geben muß,
z.b eine ABE materielGutachten oder ähnliches???

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Maggo
ZXR-Guru
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Beitrag von Maggo »

@The Brain
ja irgendwas in Papierform wie Materialgutachten etc. solltest du für den TÜV haben. Ansonsten könnte es ja auch sein daß du den Höcker selbst zusammengeschustert hast. Soweit ich weiß muß auch irgenwo eine Art Etikett vom Hersteller einlaminiert sein. Wenn das der Fall ist könntest du ja bei der Firma wegen den Papieren nachfragen.
Aufzündtermine 2006:
04.06. Anneau du Rhin

Aufzündtermine 2005:
03.05. Hockenheim
23.05.-25.05. Brünn
08.07. Hockenheim
27.08. Hockenheim
08.09. Anneau du Rhin

Gast

Beitrag von Gast »

soweit ich weiß soll das sogar ein original kawa höcker sein,
ich schraub den mal ab und schau mal nach ob da was einlaminiert ist!

Falls nichts drin sein sollte, hat vielleicht jemand von euch so ein materialgutachten rumfliegen wenn ja bräuchte ich mal eine kopie oder ähnliches!?

Gast

Beitrag von Gast »

Hasts bekommen?

Gruß
Raigmore

Gast

Beitrag von Gast »

ja danke danke danke das hilft mir bestimmt weiter geh das ding dann auch anfang der neuen saison eintragen :D

so jetzt brauch ich keine angst mehr haben wenn ich bei der polizei vorbeifahre weil bei mir steht echt nichts im fahrzeugschein sozusagen noch jungfrau das teil :lol:

wollt mich eigentlich heute per email bedanken so gehts aber auch :wink:

Gast

Beitrag von Gast »

so jetzt brauch ich keine angst mehr haben wenn ich bei der polizei vorbeifahre weil bei mir steht echt nichts im fahrzeugschein
Ja im moment musst trotzdem noch schiss haben, ist ja noch nicht eingetragen bzw abgenommen.

Gruß
Raigmore

Gast

Beitrag von Gast »

das müsst schon klappen, kenn da einen der getürke tüvs macht bei autos mal schauen ob der sich mit motorrädern auskennt bzw die sachen eintragen darf!

Du kommst doch aus der branche, die tüvler die in werkstätten tüv verteilen können die auch gleich eintragungen machen oder muß ich zur tüvstelle?

wenn ja dann alle man nach hessen

Gast

Beitrag von Gast »

Wenn der "richtige" in die Werkstätten kommt, dann darf er das.

Der richtige heisst, es muss ein aaS (amtlich anerkannter Sachverständiger), und kein PI (Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation) sein. Das Problem ist, dass der Tüv auch Pi´s hat, und die aaS´s eigentlich eher dünn gesäht sind. ...und man sieht denen einfach nicht an, wer aaS ist.
Ein "kein-aaS" redet einfach (meistens) nur Blödsinn daher, weil er es eh nicht machen darf.

Gruß
Raigmroe

PS: beim Tüv gibts da eh mehrere Gattungen...:
aaSmT -->amtlich anerkannter Sachverständiger mit Teilbefugnis gibts zum Bleistift auch noch...

Gast

Beitrag von Gast »

mist dann muß ich mich mal erkundigen was für einer er genau ist, hoffentlich ein aas, wenn ja dann haben die leute aus dem umgebung echt glück!

werd dann noch reinschreiben was für ein tüvler er ist.

@ raigmore
falls es dich weiterbringt, er macht tüv und asu vielleicht wesst du jetzt besser bescheid

Gast

Beitrag von Gast »

hab eben erfahren das er tüvler freitags in die werkstatt kommt werd ihn gleich mal ansprechen ob er sachen eintragen darf morgen wisst ihr dann genaueres :wink: !

wenn ja lass ich ich alles eintragen was geht.

Gast

Beitrag von Gast »

so ein papierchen bräuchte ich auch bitte bitte :oops:
gruß holger

Gast

Beitrag von Gast »

Ich auchhhhhhhh


Gast

Beitrag von Gast »

Glaube wenns nach §19 ist darf er es :wink:

Gast

Beitrag von Gast »

dürfen tuen die viel meines erachtens viel zu viel :evil:
gruß holger
kommt sicherlich auf den prüfer an. 8)
8) soeiner müßte es sein :D

Gast

Beitrag von Gast »

Klar kommt es auf den Prüfer an,aber selbst wenn er es wollte darf er bis zum gewissen punkt gehen(seine zulassung),aber besser wissens unsere TÜVler. Oder :?: :?:

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