Wohnwagenfrage

Hier dreht sich alles um bauliche Veränderungen, technische Abnahmen, ABEs, Gutachten, einzuhaltende Vorschriften, etc.
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svdb73

Wohnwagenfrage

Beitrag von svdb73 »

Moin,

ich hab da mal ne Frage, weil wir uns einen Wohnwagen zugelegt haben.

Und zwar darf man mit einem Wohnwagen hinten dran ja normalerweise nur 80 km/h fahren.

Was muss man machen, damit man 100 km/h fahren darf? Da gibt es doch sicherlich eine Möglichkeit oder? Hängt das vom Gewicht und/oder vom Fahrwerk ab?

Gast

Beitrag von Gast »

hängt nicht vom gewicht ab ,hängt von gar nix ab ausser der deutschen bürokratie . Wohnwagen = 80km/h und nicht mehr. da kannste nix machen
Gruß Gonzo

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zxr-jolli
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Beitrag von zxr-jolli »

Sind ein paar dinge die du beachten musst:

-das ziehende Fahrzeug muss ABS haben
-der Anhänger muss Stoßdämpfer haben
-Die Reifen müssen für 120km/h zugelassen sein
-die Reifen dürfen nicht älter als 6 Jahre sein, vom Anhänger
-muss natürlich im Schein vermerkt werden
-dieser Anhänger darf dann auch nur mit deinem Auto 100km/h fahren, sonst wieder 80 :wink:

Hoffe hab nix vergessen...

Nur obs auch für Wohnwagen zählt muss ich gleich mal nachschauen, meine aber schon :wink:
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Gast

Beitrag von Gast »

nun keine ahnung obs so ausnahmen gibt wie jolli meint ich habs in der fahrschule so gelernt dass 80 80 ist und nich mehr wie bei lkws halt in der art...

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zxr-jolli
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Beitrag von zxr-jolli »

Ausnahmen gibs schon und ich hab nix gefunden das Wohnwagen von der Ausnahme ausgenommen sind :D
Also Sascha, musst du nur diese Punkte beachten und wie gesagt, das gilt nur für ein Fahrzeug die genehmigung und nen schicken Aufkleber musste natürlich auch dran kleben :wink:
Und Überall 100 is auch nicht, das weist du oder??

100 nur auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen mit Baulicher trennung, sonst nirgends :wink:
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svdb73

Beitrag von svdb73 »

zxr-jolli hat geschrieben:Ausnahmen gibs schon und ich hab nix gefunden das Wohnwagen von der Ausnahme ausgenommen sind :D
Also Sascha, musst du nur diese Punkte beachten und wie gesagt, das gilt nur für ein Fahrzeug die genehmigung und nen schicken Aufkleber musste natürlich auch dran kleben :wink:
Und Überall 100 is auch nicht, das weist du oder??

100 nur auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen mit Baulicher trennung, sonst nirgends :wink:
Das man nicht überall 100 fahren darf, ist mir schon klar :wink:

Geht ja nur um die Autobahnfahrten eigentlich :)

Aber es scheitert wohl nur daran, dass der T4 kein ABS hat. Son Scheiß :? Es ändert wohl auch nichts daran, wenn der Anhänger selbst auch gebremst ist oder?

Aber danke für die Antwort Daniel :D

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zxr-jolli
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Beitrag von zxr-jolli »

Das is dann natürlich ärgerlich... :?
Aber wer fährt denn immer konstant 80 auf der Bahn :lol:
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svdb73

Beitrag von svdb73 »

Naja, wenn 80 erlaubt sind können wir 100 fahren. Wenn 100 erlaubt sind können wir 120 fahren... du verstehst oder :lol:

Wie ist es denn jetzt wenn der Wohnwagen selbst auch gebremst ist? Ändert es etwas an der ABS-Bedingung?

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zxr-fightclub
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Beitrag von zxr-fightclub »

ein wohnwagen ist immer gebremst.....
nein ändert nichts daran.......
Ich habe keine Lust!!!!!!!

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zxr-jolli
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Beitrag von zxr-jolli »

svdb73 hat geschrieben:du verstehst oder :lol:

Na logo :lol:

Zur Brems hat Jochen es ja schon geschrieben, da ändert sich nix.
Das Leben ist wie ein Penis. Einfach, weich, gerade, relaxed und frei rumhängend. Dann kommen Frauen und machen es hart.

svdb73

Beitrag von svdb73 »

Och schade :roll:

Sensibelchen

Beitrag von Sensibelchen »

80 km/ oder 100 km/h...
Die entscheidende dafür ist die Anhängevorrichtung.
Normale Verbindung -> 80 km/h.
Und dann gibts extra Verbindungen (irgendwas mit starr?). Sehr teuer, eintragungspflichtig und dann mit Daniel seinen genannten Auflagen bis 100 km/h zugelassen.

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medianca
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Beitrag von medianca »

Tempo 100 km/h für Fahrzeugkombinationen

Ab sofort dürfen bestimmte PKW mit Anhänger, bestimmte mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t und 100km/h-zugelassene KOM mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t mit Anhänger abweichend von § 18(5) Nr.1 StVO bis zu 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen fahren.

Folgende Voraussetzungen sind durch die Fahrzeugkombinationen zu erfüllen:

Zugfahrzeug mit ABS und mit Anhänger ohne Bremse oder mit Anhänger mit Bremse, aber ohne hydraulische Stoßdämpfer: zulässige Masse des Anhängers <= 0,3 x Leermasse des Zugfahrzeugs

Zugfahrzeug mit ABS und mit Wohnanhänger mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern: zulässige Masse des Anhängers <= 0,8 x Leermasse des Zugfahrzeugs

Zugfahrzeug mit ABS und mit anderem Anhänger mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern: zulässige Masse des Anhängers <= 1,1 x Leermasse des Zugfahrzeugs

Für alle Kombinationsarten gilt zusätzlich:


zulässige Masse Anhänger <= zulässige Masse Zugfahrzeugs,
zulässige Masse Anhänger <= zulässige Anhängelast gemäß Fahrzeugschein,
Bereifung des Anhängers hat für 100 km/h keinen Zuschlag zum Lastindex erhalten,
Bereifung des Anhängers entspricht mindestens der Geschwindigkeitskategorie L (= 120 km/h),
Bereifung des Anhängers ist jünger als 6 Jahre.

Die Massenangaben können den Eintragungen in den Fahrzeugscheinen entnommen werden (Leermasse => Ziff. 14, zulässige Masse => Ziff. 15).
Die Zeit ist eine gute Lehrmeisterin...
Schade nur , dass sie all ihre Lehrlinge umbringt

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