Kennzeichen weiter unters heck?

Hier dreht sich alles um bauliche Veränderungen, technische Abnahmen, ABEs, Gutachten, einzuhaltende Vorschriften, etc.
Gast

Kennzeichen weiter unters heck?

Beitrag von Gast »

Moin. Kleine frage :
Kann mir einer sagen ob man das Kennzeichen weiter untersheck ziehen kann ? (bei erlaubten 30grad winkel dürfte auch genug federweg zum hinterreifen sein)
reintheoretisch könnte man die kennzeichenfunzel auch da lassen wo sie is...nur nach"Hinten" stellen und vll hellere LED's rein ?!

was würde tüv sagen.
Eigentlcih auch mehr ne frage aus neugierede weil in den staaten( mit ihren süssen schildchen) is das gang und gebe. Ich wär eh nich begabt genug das umzusetzen..vll mit hilfe ^^

Börner

Gast

Beitrag von Gast »

hm dein kennzeichen muss gut lesbar sein und die blinker, rückstrahler blabla müssen auch dran sein ^^ .... ich denk mal wenns nicht zu extrem ist könnte es gehen

Gast

Beitrag von Gast »

MÜSSEN die blinker am kennzeichen sein? die kann man doch ans heck basteln?

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Matschak
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Kennzeichen unters Heck

Beitrag von Matschak »

Hi, soviel ich weiß, müssen die Blinker nur einen bestimmten
Abstand von einander haben.
Gruß
Matschak

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Tie
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Beitrag von Tie »

Zum Thema "Blinker", deren Anzahl und Position: http://www.zxr750.de/board/vie ... php?t=6791

Auch die Idee mit der modifizierten Kennzeichenbeleuchtung wird sich nach dem Lesen des oben verlinkten Artikels erübrigt haben! Auch die Leuchtmittel gehören zu den freigegebenen LTEs (Lichttechnische Einrichtungen). Deshalb darf man ja auch keinen Xenonbrenner in einen H4-Spiegel setzen.

Zum Thema Kennzeichen: DEFINITVES NEIN! Den Plan kannste knicken!

Da ich die vorgeschriebenen Baumaße und Sichtwinkel nicht aus dem Ärmel schütteln kann nur soviel: Das Kennzeichen muß freistehend von allen Seiten gleichgut ablesbar sein (Winkelangaben folgen).
Das KZ irgendwo im Heck zu versenken wird über kurz oder lang MIT GARANTIE zu Ärger führen!!!
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?

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Grammatik gelernt bei Yoda Du hast???

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Bernie
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Beitrag von Bernie »

kennzeichen neigung: 30° in Fahrtrichtung, 15° gegen die Fahrtrichtung
muss von hinten jeweils (rechts und links) bis zu einem winkel von 30° sichtbar sein (sind zumindest die infos, die ich habe) :wink:
form follows function

Gast

Beitrag von Gast »

wäre ja möglich...wills ja nich im heck versenken...sondern bissle weiter drunter schieben :clown:

na. ich glaub wenns soweit is bekomm ich ne ganz klare antwort vom tüv sleber...die müssens schlieslsich wissen (und absegnen :S)

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Tie
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Beitrag von Tie »

Genau!

BTW ich bin einer von "Denen".
Nur daß ich zu Hause nicht das Material auf der Platte habe, wie auf meinem Arbeits-Lappy. :twisted:

Es gibt Momente, in denen ich denke alles durch zu haben. Aber Ihr grabt immer aufs Neue Dinge aus, auf die ich nie käme...
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?

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Grammatik gelernt bei Yoda Du hast???

Gast

Beitrag von Gast »

Tie hat geschrieben:Genau!

BTW ich bin einer von "Denen".
Nur daß ich zu Hause nicht das Material auf der Platte habe, wie auf meinem Arbeits-Lappy. :twisted:

Es gibt Momente, in denen ich denke alles durch zu haben. Aber Ihr grabt immer aufs Neue Dinge aus, auf die ich nie käme...
hehe . freu dich doch ;) so wird der job nie langweilig. Das du einer der tüvifs bist wusst ich ja nich. vll werd ichs blech ma abmontieren und mein kumpel zum "an halten" an verschiedenen positionen verdonnern. dann kann man sicht winkel und federweg ma durch checken.

nur kennzeichen beleuchtung *grübel* das wird was.

aber bis dahin fliesst noch viel wasser :)

danke schonma für die antworten =)

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kleiner onkel
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Beitrag von kleiner onkel »

hi leutz,

ich hab an einer z1000 mal ein kz-halter gesehen, der elektr. wegklappbar
ist.(das kz geht dann unter das heck) krieg ich da ärger wenn die rennleitung mich anhält und ich so ein ding verbaut habe aber das kz richtig ausgeklappt ist???
[b]Gas is RECHTS und nur die Besten, sterben jung ! ! !
Wenn ich nicht schalten kann, dann stirbt er halt im 1. Gang :twisted:[/b]
http://de.youtube.com/watch?v=8kH5aqZTEnY

[b]Bob-Bahn-Action[/b] :twisted:
http://www.youtube.com/watch?v=jxZVHCNPjXw

Gast

Beitrag von Gast »

So...erstmal nur die allgemeine Info:
StVZO §60 "Ausgestaltung und Anbringung von amtlichen Kennzeichen" ist weggefallen, und durch die FZV §10 ersetzt worden.

Die FZV § 10 besagt:
FZV §10 hat geschrieben:(2) 1Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein; sie dürfen nicht zusätzlich mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen sein, es sei denn, die Abdeckung ist Gegenstand der Genehmigung nach den in Absatz 6 genannten Vorschriften.
-
-
(5) 1Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein. 2Bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an der Vorderseite, bei Anhängern und bei Krafträdern die Anbringung an deren Rückseite.
-
-
(6) Die Anbringung und Sichtbarkeit des hinteren Kennzeichens muss ensprechen:
-
-
bei zwei- oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen den Anforderungen der Richtlinie 93/94/EWG des Rates vom 29. Oktober 1993 über die Anbringungsstelle des amtlichen Kennzeichens an der Rückseite von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen (ABl. EG Nr. L 311 S. 83) in der jeweils geltenden Fassung und..
-
So, Männers. Lasst uns das mal auseinanderpfrimeln.

Letztere Frage von Kleineronkel erübrigt sich durch Absatz (5), da ein Scharnier nicht als fest anzusehen ist.

Die andere Frage von Tattoo ist nicht so einfach zu beantworten...ist ne Art "Schnitzeljagd" nach der richtigen Passage im Wirrwarr der Gesetze und Verordnungen. Da StVZO nichts brauchbares mehr hergibt, und die FZV §10 auf die 93/94EWG verweist musste ich mal wieder im Schlamm kramen, bis ich die richtige Passage gefunden hab.
EWG hat geschrieben:93/94/EWG
Im einzelnen sind folgende Voraussetungen bei am Fahrzeug einzuhalten:
Abmessung der Anbringungsstelle Breite x Höhe mindestens
- bei Kleinkrad: 100mm x 175mm oder 145mm x 125mm
- bei Krad: 280mm x 210mm
Neigung des Kennzeichens Senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeugs:
Die obere Kante darf um max. 30° nach vorne geneigt sein.
Die untere Kante darf um max. 15° nach vorne geneigt sein.
Abstand zum Boden:
- die obere Kante darf max. 1500mm hoch sein.
- Die untere Kante muß mindest. 200mm hoch sein, bzw. bei einem Radradius unter 200mm muß die untere
Kante min. auf Höhe der Radmitte sein.
Geometrische Sichtbarkeit Unter folgenden Raumwinkeln muß die Anbringungsstelle des Kennzeichens
vollständig sichtbar sein.
- nach oben 30°
- nach unten 5°
- seitlich 30°
So, jetzt könnt ihr euch eigentlich die Frage selbst beantworten.
So vorgekaut wie hier, kriegt ihrs nirgendwo mehr. :wink:

Gruß
Raig

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kleiner onkel
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Beitrag von kleiner onkel »

danke Dir raigmore ...
und aus der traum vom auf knopfdruck wegklappendem kz :cry:
[b]Gas is RECHTS und nur die Besten, sterben jung ! ! !
Wenn ich nicht schalten kann, dann stirbt er halt im 1. Gang :twisted:[/b]
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http://www.youtube.com/watch?v=jxZVHCNPjXw

Gast

Beitrag von Gast »

aba nich aus der traum vom etwas unters heckgeschobene KZ ^^ es muss nur im vom winkel her (oben) einsehbar sein. Wenn ich das auch richtig verstanden hab muss die untere kante des KZ's MINDESTENS auf höhe der mitte des hinterrades sein (oder höher) das is auch gut möglich.

Is wohl nur ein bischen bastel und tüftel/abmess arbeit :D

Gast

Beitrag von Gast »

Und was bitte iss mit den Fightern die ballern das schild dran wo sie wollen und es geht :kratz:

Gast

Beitrag von Gast »

WildThing hat geschrieben:Und was bitte iss mit den Fightern die ballern das schild dran wo sie wollen und es geht :kratz:
die meisten reissen aba auch ihr heck meist steil in die luft ;)

Gast

Beitrag von Gast »

Vorgeschriebene Sichtbarkeitswinkel fürs Kennzeichen:

30 Grad seitlich, 15 Grad nach oben.

Maximaler Neigungswinkel 30 Grad (nur oben nach vorne).

Gast

Beitrag von Gast »

Bamberger hat geschrieben:Vorgeschriebene Sichtbarkeitswinkel fürs Kennzeichen:

30 Grad seitlich, 15 Grad nach oben.

Maximaler Neigungswinkel 30 Grad (nur oben nach vorne).
:kratz: Klassischer Fall von Falschinformation. Wobei Du "nur" hättest lesen müssen, was weiter oben steht.
Mehr sag ich da jetzt nicht zu.

@WildThing
Und was bitte iss mit den Fightern die ballern das schild dran wo sie wollen und es geht
...und was ist mit den Karts, Pocketbikes, Harleys, Ferraris....etc.
...es ist doch nicht gesagt, dass alles was auf deutschen Grund rumfährt auch legal ist.
Und es ist auch nicht gesagt, dass wenn was eingetragen ist, das dann sofort legal ist.

Es bringt doch nichts hier zu sagen, "ach egal, kannste ranschrauben wo Du willst" wenns doch eben nicht so ist.
Nur der 100% richtige Weg zählt hier, weil wir niemand in die Schei---be reiten wollen, wie´s unter Umständen passiert, wenn jemand z.B. auf Bamberger hört.

Guggst Du mal hier, Wild Thing

Gast

Beitrag von Gast »

Hallo Wild Thing,
ich weiß ja nicht, was Dich geritten hat.
Wie soll jemand auf mich hören? Ich habe niemanden einen Rat gegeben.
Was ich geschrieben habe, sind nur die vorgeschriebenen Sichtwinkel auf ein Kennzeichen - nicht mehr und nicht weniger. Und die sind garantiert keine Falschinformation, sie stammen aus den Anmerkungen zur StVZO (Kirschbaum, kannst ja mal nachlesen).
Was immer Du da noch hineininterpretierst - keine Ahnung.
Ich habe mich ja nicht dazu geäußert, ob eine Änderung eintragungs- bzw. abnahmepflichtig ist oder nicht.
Es sind nur die vorgeschriebenen Sichtwinkel für Krafträder mit ABE.
Was Du geschrieben hast, gilt für Krafträder mit EG-BE, die die wenigsten ZXR haben dürften.

Gast

Beitrag von Gast »

Bamberger hat geschrieben:. Und die sind garantiert keine Falschinformation, sie stammen aus den Anmerkungen zur StVZO (Kirschbaum, kannst ja mal nachlesen).
Die besagte Stelle der StVZO ist gestrichen worden. D.h. die gibt es nicht mehr. Wie ich oben schon geschrieben hab. Schon wieder ein Hinweis drauf, dass manche einfach nicht lesen wollen.
Was Du geschrieben hast, gilt für Krafträder mit EG-BE, die die wenigsten ZXR haben dürften.
Nein, das ist eine allgemeine Richtlinie, die für ALLE im Verkehr befindlichen Fahrzeuge gelten, und das EUROPAWEIT.

Das mit EG-BE und ABE verwechselst Du.....Du würfelst einige Paragraphen durcheinander. Das amtliche Kennzeichen ist NICHT Bestandteil einer Betriebserlaubnis, und unterliegt dieser Regelung daher nicht.
Fakt ist, das die von Dir gegebene Information veraltet und nicht mehr gültig ist.

Gruß
Raig

Gast

Beitrag von Gast »

@Raigmore:
Genau jetzt bringst du mich auf was:
zb. also ich laß was Eintragen beim TÜV,KÜS oder sonst wo, Klar ist mir nicht jeder Prüfer darf alles Eintragen.
So,ich hab jetzt was Eintrgen lassen beim Prüfer,es steht alles im Schein also somit für mich Legal (oder :kratz:), jetzt werd ich vom Freundlichen Trachtenverein angehalten und der sagt soooooooooooo nicht :?:
Ist das von Bundesland zu Bundesland anderst oder wie läuft das dann ab :?:

@Bamberger: Nicht alles so eng nehmen war kein angriff :wink:
Geritten werd ich als von meiner Freundin :wink:

gruß
Wildthing

Gast

Beitrag von Gast »

Raigmore hat geschrieben: Fakt ist, das die von Dir gegebene Information veraltet und nicht mehr gültig ist.

Gruß
Raig
Es gelten aber für alle Fahrzeuge die gesetzlichen Bestimmungen zum Zeitpunkt der Erstzulassung. Und die ZXRs werden so ziemlich alle darunter fallen.
Du musst ja alte Möhren auch nicht für die neuesten Abgasbestimmungen nachrüsten.
Oder dein Kennzeichen jetzt anders montieren, weils die EG jetzt so will.
Da müsste man einige alte Fahrzeuge umbauen, damit sie die neuen Bedingungen erfüllen :kratz:

Gast

Beitrag von Gast »

WildThing hat geschrieben:
@Bamberger: Nicht alles so eng nehmen war kein angriff :wink:
Geritten werd ich als von meiner Freundin :wink:

gruß
Wildthing
Sorry Wildthing,

das war eine Verwechslung, habe Raigmore gemeint.

Gast

Beitrag von Gast »

Bamberger hat geschrieben: Oder dein Kennzeichen jetzt anders montieren, weils die EG jetzt so will.
Und genau so ist es. Weil das amtliche Kennzeichen absolut nix mit der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs zu tun hat. Oder musstest Du vor ein paar Jahren nicht auf EG-Kennzeichen umrüsten? Konntest DU DIR das aussuchen, da DEIN MOPED ja nach ZO zugelassen ist, und nicht nach EG? So ein Dummgelaber ey. Zum Rest sag ich jetzt nichts mehr.
Ich hab die Klugscheisserei satt. Vielleicht solltest Du Dich ja als Moderator für den TüvBereich bewerben, scheinst ja mehr Ahnung von der Materie zu haben, als ein Prüfer selbst.

@WildThing Dir schreib ich ne pn.

Gruß
Raig

Gast

Beitrag von Gast »

Dank im vorraus :wink:

Gast

Beitrag von Gast »

Raigmore hat geschrieben:...Oder musstest Du vor ein paar Jahren nicht auf EG-Kennzeichen umrüsten?
Nein. Ich habe immer noch mein altes dran. Das eine hat mit dem anderen ja auch nichts zu tun. Kennzeichen und Kennzeichenanbau sind immer noch zwei paar Stiefel.

Aber mit dem nix mehr sagen, dass hat schon was für sich. Ich kenn das Forum noch nicht lange, aber der Diskussionstil hier (zumindest Deiner) ist schon unter aller Kanone.
Auf das Niveau will ich mich nicht herablassen.
Wird hier jeder so blöd angemacht, der hier einen Beitrag schreibt?
Oder nur diejenigen, die es wagen, eine andere Meinung zu haben als Du?

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