keine dicke Backen TÜV

Hier dreht sich alles um bauliche Veränderungen, technische Abnahmen, ABEs, Gutachten, einzuhaltende Vorschriften, etc.
Laendi

*

Beitrag von Laendi »

AHA

jetzt wissen wir ja BEscheid :D

du könntest ja wärend dem Fahren ausversehen deine Hand unter deinen Höcker bekommen, wie ungeschickt für die Hand.

Der Witz ist ja, die Radabdeckung wird ja gar nicht bemängelt, jetzt!!!
Ich hab ja trotzdem meinen Stempel bekommen, trotz fehlender.
ach man
keiner versteht mich und hat mich lieb! :twisted:
Zuletzt geändert von Laendi am 31 Mai 2004 22:40, insgesamt 1-mal geändert.

Lordwader

Beitrag von Lordwader »

Und was ist wenn mann im Regen hinter einem LKW fährt wer redet da von Spritzschutz :kratz: wäre doch da angebrachter oder. :?:

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Klaus69
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Beitrag von Klaus69 »

@Lord:Full Acknowledge!

@Ländi: Du hast den Stempel schon ? Mußt Du jetzt wieder vorführen oder was? So was ist ja pervers!
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.
Benjamin Franklin, 1759

svdb73

Re: @svdb

Beitrag von svdb73 »

Klaus69 hat geschrieben::)

Wenn ich` s richtig im Kopf habe heißt es sinngemäß die Abdeckung muß mindestend bis zum Schnittpunkt mit einer gedachten Geraden die im Winkel von 15 Grad (zur Waagerechten) durch die Hinterachse nach oben zeigt reichen...
Bitte???

dafür reicht mein IQ irgendwie nicht!!! ;-)

svdb73

Re: *

Beitrag von svdb73 »

Laendi hat geschrieben:keiner versteht mich und hat mich lieb! :twisted:
Wir haben dich alle lieb, ich auch... unbekannterweise ;-)

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Klaus69
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@svdb

Beitrag von Klaus69 »

denke Dir eine waagerechte Linie die die Hinterachse in der Mitte schneidet. Nun denke dir eine weitere Gerade die im Winkel von 15 Grad dazu nach oben zeigt. Die Hinterradabdeckung muß nun so weit nach unten reichen das sie die 2te Gerade schneidet...

Ich weiß: Mein Deutsch ist grauenhaft 8) :oops: :)
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svdb73

Beitrag von svdb73 »

Ja Klaus, das kann ich mir bildlich vorstellen. Kannst du nicht mal da anfangen? ;-)

Gruß
Sascha

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Tie
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Beitrag von Tie »

P.S.3.: Ich hab mir den Job auch nicht wirklich ausgesucht! (... und fühle mich manchmal auch nicht dafür geeignet.)
Und inzischen is der ganze Winkelfirlefanz in ein ganz einfaches "ausreichend" (für was auch immer) geändert worden.

Ich kann nix dafür... :oops: :cry: :wut: :kotz: :hammer: :party: :admin:

P.S.: Ich hab alle Motorradfahrerinnen lieb!

RRRRRRAAAAAAAIIIIIIIIGMMOOOOOOOOORRRRREEEEEEEEEE!!!!!!!!!!!!!!
Bitte sag Du mal was dazu!!![/b]
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?

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@Fremdkörper

Beitrag von Klaus69 »

Vereinfachungen im deutschen Gesetzestext ????

Das ist doch gegen jede Regel !!!! :D 8) :D


Ausreichend;- also doch Ermessensspielraum ???? :D :D :D
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.
Benjamin Franklin, 1759

Wayne von BW

Beitrag von Wayne von BW »

@fremdkörper
ist so nicht ganz richtig mit der aussage daß der tüv in bayern die ochsenaugen nicht mehr einträgt. und zwar ist es so.... die alten, runden ochsenaugen KANN der tüv sogar ohne den anbau der hinteren blinker freigeben da es ein dementsprechendes gutachten für diese "ochsenaugen"gibt. bei den kellermann- lenkerblinkern sieht die sache schon wieder anders aus. diese sind NUR IN VERBINDUNG mit den hinteren blinkern eintragungsfähig. habe mich da lange mit dem tüv unterhalten. stand der dinge ist jetzt, daß ich mir die ochsenaugen nur für den tüv montiere und das ganze als lenkerblinkeranlage eintragen lasse um danach wieder meine kellermänner OHNE hintere blinker fahren zu können :idea: (steht ja dann auch nix von "ochsenaugen") im schein. und die kellermänner haben ja auch das E-prüfzeichen. die radabdeckung hat bei meiner mühle seit zehn jahren keinen interessiert und ist laut aussage des prüfers "heutzutage nicht mehr notwendig" das einzige was selbst mein harley tüv nicht eintragen kann ist der scheinwerfer (der selbe wie ihn günter fährt). das ist in meinen augen jedoch völlig nachvollziehbar da ja nichtmal ein standlicht existiert. ich kann die meisten technischen gesichtspunkte der tüvabnahmen durchaus verstehen- nur warum ochsenaugen erlaubt und kelermänner nur in verbindung mit den hinteren blinkern geduldet werden ist mir auch schleierhaft.

liebe grüße

Andi

alter-mann

Beitrag von alter-mann »

@andi....
... es lebe das durcheinander .... :wink:

Gast

Beitrag von Gast »

@ Wayne

Die Lenkerendenblinker von kellermann haben nur die Genehmigung (E-Prüfzeichen) als Fahrtrichtungsanzeiger vorn. Auf dem Blinkerglas hast du nur das Kennzeichen "11". Frag mich jetzt aber bitte nich, welches Kennzeichen die hinteren Blinker haben. :wink: Müßte "12" sein. Das heißt, das du die Kellermann-Lenkerenden nur in Verbindung mit hinteren fahren darfst.

Gast

*kopfwehkrieg*

Beitrag von Gast »

oh mann.... Bin auch wieder im Land. Gott sei Dank?....
RRRRRRAAAAAAAIIIIIIIIGMMOOOOOOOOORRRRREEEEEEEEEE!!!!!!!!!!!!!!
Bitte sag Du mal was dazu!!!
Also...
Euch kann man nicht mal ne Woche allein lassen....

Hier, zu dem ganzen Beitrag von vorn bis hinten,... ich weiss nicht, ob ich schmunzeln soll, oder ob mir der Arsch platzen soll, wenn ich das les.
Und inzischen is der ganze Winkelfirlefanz in ein ganz einfaches "ausreichend" (für was auch immer) geändert worden.
Häh? ... :shock: ...ach ne, lass mcih jetzt nicht darüber aus.

Meiner Meinung nach ist das verschärft worden, mit dem EG recht. In der ZO stand immer nur "ausreichende" Radabdeckung.
ist so nicht ganz richtig mit der aussage daß der tüv in bayern die ochsenaugen nicht mehr einträgt. und zwar ist es so.... die alten, runden ochsenaugen KANN der tüv sogar ohne den anbau der hinteren blinker freigeben da es ein dementsprechendes gutachten für diese "ochsenaugen"gibt
Na ja, Wayne, guter Versuch. Ist aber nicht so. Baujahrabhängig.
nur warum ochsenaugen erlaubt und kelermänner nur in verbindung mit den hinteren blinkern geduldet werden ist mir auch schleierhaft.
Das hier ist auch nciht richtig. Ab einem bestimmten Baujahr, sind Blinker an beweglichen Fahrzeugteilen für die hinteren nicht mehr geduldet. Fertig basta. Und seit neuestem auch die vorderen nciht. Egal ob Ochse, oder Kuh, oder Kamelglubscher, oder was ihr sonst noch so anbauen wollt.
Ich besorg euch die Stichdaten, wenn ihr sie genau wissen wollt.

Nun mal zum eigentlichen Problem hier: Laendi
ich sagte doch, es ist alles eingetragen, Tüte ist orginal
Diese Tüte??? Das die nicht original ist, das würde ich auch schwer vermuten (Müsst ich genauer sehen).
Ich kann mir die H gerade noch so leisten und zahl mich dumm und dämlich, weil sie jedesmal TÜV-Gebühren verlangen, schon für´s Anschauen
Also, dann hast ja echt n Ars****ch - Eck erwischt. Auskunft geb ich z.B. umsonst.
Wenn Du ne Nachkontrolle hast, sind AUSSCHLIESSLICH NUR die vorher erfassten Mängel zu geheben. Wenn denen was Neues auffällt KÖNNEN sie Dir nicht wieder an die Karre fahren!
Absoluter Blödsinn. Wenn einer Blind ist, muss es der zweite auch übersehen, oder wie soll ich das deuten???
HÖCKER??? Was gibts denn dadran zu bemängeln???
Na ja, der Höcker, den Laendi hat, den würde ich auch bemängeln.
"...Zustand des Fahrzeugs muß mit dem Fahrzeugschein übereinstimmen..." heisst es in der ZO. Dann frag ich mal ganz sanft wie´s denn mit der Sitzplatzanzahl aussieht.
Eine kleine Scheibe hab ich vorne eingesetzt, habe die orginale abgeschnitten, aber davon wollte keiner was wissen.
Na ja, da würde ich z.B. bissel nachhaken...
Abschneiden oder so, is nich...
Moin,

also wenn ich mich hier mal einmischen darf: Was soll das eigentlich immer mit den Radabdeckungen???

Wofür (außer Dreck im Heck natürlich) sollen die gut sein???
Das was Du meinst ist keine Radabdeckung. Das ist ein Spritzfänger.

Na ja, Sascha....eine Radabdeckung ist ein Ding (Heck selber oder ähnliches) das das Rad abdeckt. Ist dazu da, dass Laendi Dir kein Auge mit einem Stein ausschiessen kann.... :wink:

Wenn ich` s richtig im Kopf habe heißt es sinngemäß die Abdeckung muß mindestend bis zum Schnittpunkt mit einer gedachten Geraden die im Winkel von 15 Grad (zur Waagerechten) durch die Hinterachse nach oben zeigt reichen...
Hab ich auch mal gehört :lol: . Ist aber nur ne TÜV - Richtlinie. Also ein "Vorschlag" wenn Du so willst, und nicht verbindlich. So wie die "Tieferlegungsrichtlinie" bei den PKW´s; 80cm lang, 11 hoch. so n blödsinn.
keiner versteht mich und hat mich lieb!
Versteh Dich schon. Ob ich Dich lieb hab, muss ich mir noch überlegen... :wink:

Gruss
Raigmore

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Tie
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Beitrag von Tie »

Autsch, ich fühle mich (wahrscheinlich gerechtfertigter Weise) geohrfeigt! Wenn ich im Augenblick nicht soviel mit meinen Gutachten zu tun hätte, wäre ich bereits dazu in der Lage gewesen meine Unterlagen nochmal genau anzusehen. Da ich teilweise schon das Gefühl hatte mit meinen Aussagen auf dünnem Eis zu stehen, habe ich auch vorrübergehend meine Kommentare zurückgehalten, bis ich besagte Unterlagen durchforstet habe.
Wenn ich Bockmist verbreitet habe: Sorry Jungs und Mädels, tut mir leid!

Mit der Aussage mit den Nachkontrollen hat Raigmore allerdings Recht! Die von mir gemachte Aussage war zu pauschal! Natürlich kann jeder was übersehen und wenn man dann noch nen Hammer ausgräbt und verschweigt, unterschreibt er ja trotzdem für die "Ordnungsmäßigkeit" des betreffenden Objekts. :hammer: Keine Ahnung in welchem Zustand geistiger Umnachtung ich mich da gerade befunden habe.

Deine Aussage über die Radabdeckungen ist mir allerdings neu! Da bin ich mir ziemlich sicher, daß zu diesem Thema ein Begriff wie "hinreichend" oder "ausreichend" im Kirschbaum stand (Regelwerk zu EG-Genehmigungen und Gummi-Paragraphen), jedoch sicherlich keine eindeutige Aussage, wie die leicht ergraute Version in der ZO. Aber auch dem werde ich aus eigenem Interesse nachgehen und hier dann mal die offizielle und aktuelle Version zum Thema "Schutzblech, Spritzschutz, Radabdeckungen und andere Kotflügel" bekanntgeben, daß da endlich mal Klarheit herrscht.

Nochmal kurz zum Thema "Höcker": Ich kenne ihre Maschine nicht im geringsten! Unter "Höcker" verstehe ich auch schon so ne Abdeckung für das sprichwörtliche Sitzbrötchen.
Welche Version sie nun wirklich hat und ob sie den Soziussitz entfernt und mit GFK zugespachtelt hat, weiß ich auch nicht. Abgesehen davon hab ich hier schein bar eine Wissenslücke! Wenn die Sitzanzahl reduziert wird betrifft das dann die BE??? Ich denk da nur an die ganzen Proleten (Anwesende ausgenommen!), die ihrem Subwoofer die Rücksitzbank opfern und so gesehen ja dann auch die Rücksitzbank austragen lassen müssten. Darauf habe ich noch nie geachtet und bin auch nie drauf hingewiesen worden!

Also sorry nochmal - besonders an Dich, Raigmore - ich werde in Zukunft mit Hüftschüssen etwas vorsichtiger sein müssen, da es sich ja hier auch um ein öffentliches Forum handelt!

@all: Ich werde mal an einem verregneten Wochenende alle hier aufgetretenen Fragen klären (nach Absprache mit Raigmore)!
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?

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Grammatik gelernt bei Yoda Du hast???

Gast

Beitrag von Gast »

Sorry, Fremdkörper, sollte absolut nicht so rüberkommen. Bin froh, wenn ich bissel Unterstützung von Dir bekomme.
Wenn die Sitzanzahl reduziert wird betrifft das dann die BE
..die BE nicht! Ist "nur" ein mangel/Ordnungswidrigkeit nach § schlagmichtot (wenn Du willst such ich Dir "schlagmichtot") und meines Denkens erlischt die BE des FZg´s nicht.

Gruss
Raigmore

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Tie
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Beitrag von Tie »

Is ja gut!
Ich sehe ein Stärke darin auch seine Schwächen und Fehler eingestehen zu können und in diesem Fall kann ich Dir ja nichtmal wiedersprechen, daß ich mit dem was ich da geschrieben habe mir nicht wirklich sicher war. Wo Du Recht hast, hast Du Recht (mal abgesehen davon, daß es sich bei diesen Themen auch um meinen Beruf handelt)!

Die einzige (menschliche) Variable bei alle diesen Fällen ist und bleibt aber der Ermessensspielraum des Prüfers!
Ich hätte da nämlich sehr wohl was gegen, wenn jemand mit einem eindeutig als nicht original identifizierbaren Auspuff vorfährt - und wenn das Ding nur flüstert! Das wäre mir dann doch zu brenzlig, wenn vielleicht andere Teile nicht für das Gewicht oder was weiß ich was ausgelegt sind.

Allerdings sind mir Höcker und Sitzplatzreduzierungen ziemlich egal, solange keine Wiederhaken oder Rasierklingen eingearbeitet sind.

Vorschlag: Wieso popeln wir mal nicht ne kleine Datenbank zusammen, wo man alle wichtige Daten für unsere "Bike-Modder" zusammenstellt? In einem Monat geht das hier wieder los! Ich dachte da an Anbaumaße und den LTE-Kram, den Du ja schon klargestellt hast. Tabellenform wäre günstig!
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?

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Grammatik gelernt bei Yoda Du hast???

Gast

Beitrag von Gast »

Vorschlag: Wieso popeln wir mal nicht ne kleine Datenbank zusammen, wo man alle wichtige Daten für unsere "Bike-Modder" zusammenstellt? In einem Monat geht das hier wieder los! Ich dachte da an Anbaumaße und den LTE-Kram, den Du ja schon klargestellt hast. Tabellenform wäre günstig!
Datenbank --> Ja, irgendwie sowas habe ich ja auch vor.
Nur mit der Ausführung/und der Zeit happerts noch ein wenig.
Tabellenform wäre günstig!--> genau das dachte ich auch.

Nur ist das im Moment schwierig. Kai müsste sich da Gedanken machen, wie ich bzw. wir auch dateien hochladen könnten. so wie word oder acrobat -dateien usw. Wär um einiges besser, da man einfach besser erklären und verständlich machen kann.

Gruss
Raigmore

Gast

Beitrag von Gast »

also ich muss euch beiden ein dickes lob aussprechen, dafuer das ihr euch die zeit nehmt uns den kram verstaendlich zu servieren. :respekt: :kniefall:
vielen geht's wie mir die bei dem komplexen regelwerk keine ahnung haben und fuer jede hilfestellung dankbar sind.

Laendi

*

Beitrag von Laendi »

die Tüte ist orginal !!!!!!!

der Höcker ist auch so eingetragen

http://mitglied.lycos.de/xzoranx/ZXR%20 ... aendi.htm?

ich hab grad kein internet.

und hört mal auf zu maulen

Wayne von BW

Beitrag von Wayne von BW »

...mir platzt auch gleich der hals!
@raigmore
du schreibst bestimmt alles richtig und so wie es ist ABER so wie Fremdkörper schon sagt liegt VIELES im ermessensspielraum des prüfers!

hier beispiele- mein fighter
ich war gestern bei meinem ....sag ich hier nicht-tüv und der hat meinen bock vorab mal angeschaut- dienstag is der eigentliche termin bei ihm zur eintragung des kübels und der vorgezogenen HU.
1. mein scheinwerfer hat KEIN standlicht und ist eigentlich ein reiner zusatzscheinwerfer. "kein problem- wird nach ident.nr eingetragen"
2. meine um 15 cm gekürzte akrapovic-auspuffanlage "werde ich als geänderte akrapovic nr..... eintragen"
3. mein lenker (besser segelstange)ist auf selbergefräßten aluböcken montiert die durch vier schrauben an der orginalgabelbrücke verschraubt worden sind. "ist doch sehr stabil deine ausführung- kein problem"
4. mein rücklicht liegt mit der unterkannte auf 1,20 meter höhe- höher Kann man ne zxr nicht mehr legen (ich habe sogar die zugstange des bremssattels um 35 grad biegen müssen um noch an die rahmenbefestigung zu kommen :twisted: - @fremdkörper dagegen sieht deine AT aus wie ein tiefergelegter gti von hinten :lol: der tüv meinte" spricht doch nix gegen die eintragung da ja mein fahrwerk(öhlins) und das heck bereits eingetragen sind und die höhe nur geändert werden muß- kein thema"
5. ich habe mein vorderes orginalschutzblech dermaßen gelocht und gekürzt das vertikal gesehen jeweils nur noch 10 cm nach vorne bzw. hinten reichen- also 20 cm gesamtlänge- ein hauch von nix..der prüfer hat nur gegrinst "das interessiert mich doch gar nicht- die steine schaden ja nur deinem kühler"
6. ich habe ja hinten keine rasten mehr, der ganze heckrahmen ist eigenbau und die kellermänner sind drann ohne hintere bliker. der tüv:"hinten proforma für dienstag blinker ran- das heck ohne soziusrasten darf so da im brief steht pferrer 1-2mann höcker wahlweise mit haltegriff ohne abdeckung, ohne haltegriff mit abdeckung" d.h. ich habe ja immer die soziusadeckung da ich ja keine rasten mehr habe -und wieder eingetragen :lol: )
so....jetzt wird laendi entgültig abdrehen und morgen mit nem mattschwarzen auspufflack ihre kiste ansprühen, das nummernschild als ofenblech in den herd werfen und als miss ghostrider durch deutschland fegen! -ich würde es verstehen.
@raigmore
du bist eine der wenigen ausnahmen die mit logik und verständniss in ihrem beruf handeln und ihren "spielraum" bestimmt auch nutzen :lol: aber bei solchen sachen wie bei laendi fehlen mir echt die worte. da wäre ich auch sauer bis zum geht nicht mehr!

lg
andi

Lordwader

Beitrag von Lordwader »

Ich habe den gleichen Scheinwerfer wie Andi blos mit Gehäuse und mein Auspuff ist zu Laut ist aber mit E-Nummer meiner Meinung zwar nicht und habe auch keine Radabdeckung drann, und was solls ich war bei einem anderen Tüv und bin ohne Mängel durchgekommen was soll ich dazu noch Sagen :?:
IST WOHL EINE ERMESENSFRAGE :kratz: Ich weiß nicht warum sich der eine oder andere Prüfer an einem Scheinwerfer aufgeilt der Leuchtet wie jeder andere und wenn ich 10 Scheinwerfer drann hätte gibt es bestimmt irgend einen Blinden der mich trotzdem runterholt, weil Er mich nicht Gesehen hat.
Ps.
Habe einen Selbstgebauten Bremsflüssigkeitsbehälter hinten war ein Benzinfilter das einzige was der Tüv sagte, es ist nichts dagegen einzuwenden wenn Er nicht so rumbaumelt.
Guckst Du
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Zuletzt geändert von Lordwader am 05 Jun 2004 21:48, insgesamt 2-mal geändert.

Wayne von BW

Beitrag von Wayne von BW »

DANKE günni! wenigstens mal einer der mich versteht. jetzt sind wir schon zu viert. du, ich...und unsere prüfer :lol:

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Tie
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Beitrag von Tie »

Ja, für mich is das auch gut nachvollziehbar, daß einem da der Kragen schwillt!
Aus eigener Erfahrung weiß ich, daß viele Dinge, die schlicht weg eine tiefgehende technische Veränderung mit Hang zur Verkehrsunsicherheit sind, bei den Kollegen vom TÜV (sorry Raigmore, auch ich bin nicht ohne Fehler und auch bei der Dekra gibts mehr schwarze Schafe, als mir lieb ist!) nach Augenmaß gemessen für ok erklärt werden, obwohl selbst meine Oma verstehen würde, daß besagte Änderungen nicht in Ordnung sein können.
Wir (Dekra) müssen sehr darauf achten was wir tun, wenn wir Änderungen eintragen. Wenn wir unter §19.3 (Änderungsabnahme mit Teilegutachten) versehentlich und unwissentlich nen §21 (Einzelabnahme mit falschem oder ungültigen Prüfzeugnis) machen, heißt das verdammt viel Ärger für uns, wenn das auffliegt!
Aus dem Grunde müssen wir viele Leute (in erster Linie Bastler) zur technischen Prüfstelle - ergo zum TÜV - schicken.
Nicht selten kommen dann Anrufe oder Kurzbesuche zustande, nur um uns zu sagen wie Scheiße wir doch sind, weil "SOGAR" der TÜV alles klaglos akzeptiert hat.

Wir halten uns an die Vorschriften und lassen die Finger von den heißen Sachen und an anderer Stelle wird mit Augenmaß gemessen und die Paragraphen neuinterpretiert. Ihr könnt Euch sicher vorstellen wie verarscht man sich da manchmal vorkommt - auch auf unserer Seite!

Abgesehen davon: Wie ich schon mal sagte, habe auch ich manchmal Schwierigkeiten mit meinem Job, wenn ich bei der Arbeit mal wirklich den Kopf einschalte, aber mich doch an Vorschriften halten muß, die Leute gemacht haben müssen, die nen Schraubenzieher nicht von einem Presslufthammer unterscheiden können.
Letztendlich wird der Ermessensspielraum bei uns durch die Vorschriften einer Überwachungsorganisation eingegrenzt und beim TÜV nicht - denn son 21-er bringt unter Umständen viel Kohle mit wenig Aufwand. Das scheinen einige schwarze Schafe auszunutzen und lassen alle anderen dann ziemlich dumm dastehen. Aber das ist wohl überall so im Leben...

P.S.: Um das mal ganz klar zu sagen: Solche Typen gibts auch bei der Dekra! Ich will hier nicht den TÜV schlecht machen, sondern erklären, daß es überall *********** und ****** gibt, die ihre ihnen anvertraute Entscheidungsgewalt und Verantwortung einfach schamlos ausnutzen und die, die ehrlich und korrekt arbeiten damit ausspielen.

Nachtrag: Über die Extreme auf der anderen Seite, die nichts eintargen wollen, brauch ich Euch ja nichts erzählen!
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?

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Gast

Beitrag von Gast »

@raigmore
du bist eine der wenigen ausnahmen die mit logik und verständniss in ihrem beruf handeln und ihren "spielraum" bestimmt auch nutzen aber bei solchen sachen wie bei laendi fehlen mir echt die worte. da wäre ich auch sauer bis zum geht nicht mehr!
...damit haste wohl recht, Andi.

Wie und warum meine Antworten so aufgebaut sind wie sie sind, kannst woanders nachlesen.
Ich erzähl euch hier lediglich "wie es nach den geltenden Verordnungen sein müsste"; rein das sehe ich als meinen Job hier.
Und diesen kompetent auszuführen ist verdammt nochmal auch nicht leicht, weil ich wie Du schon sagtest auch vieles für absoluten Blödsinn halte(!), und weil ich auch um vieles was ich hier von mir gebe echt kämpfen musste (In Deutschland bekommt man fachliche Auskünfte über geänderte Vorschriften usw. auch nicht nachgeworfen).
Darum sind viele meiner Antworten auch scharf, vielleicht zu scharf für manche.
Ob manche Prüfer das Gesetzbuch zwischen den Beinen haben, oder nicht, das kann ich auch nicht beeinflussen (von hier aus zumindest nicht).
Und dass ich mir jeglichen Kommentar über die Prüfungen anderer oder über die Person an sich spare, müsste wohl auch klar sein. Das steht mir nicht zu. Und auch sonst keinem hier. Jeder dieser unzähligen in Deutschland agierenden Prüfer versucht auch nur seinen Job gut zu machen, und seine Stempel nicht zu verlieren.

Soviel zu meinem Statement über Andi´s
...mir platzt auch gleich der hals!
Gruss
Raigmore

PS: Wenn ich in Deinen Augen was falsch mach, und euch anstelle von fachlich richtigen Auskünften nur Blödsinn erzählen soll, dann brauchst das nur zu sagen. Ich denke das bekomm ich auch ganz gut hin.

Laendi

*

Beitrag von Laendi »

man man

mir geht es nicht um den Job, was ein Prüfer zu tun und zu lassen hat, sondern lediglich darum, dass ich es nicht verstehe, das eingetragene Sachen plötzlich bemängelt werden und es nicht mal eine Begründung dafür gibt.
Wenn meine H technisch nicht OK wäre, hätte ich dafür verständnis, weil dumm bin ich auch nicht und weiß sehr wohl was erlaubt ist und was nicht.
Aber meine H ist technisch völlig in Ordnung.

@ Raigmore

mich regt auf, dass du behauptest, das meine Tüte nicht Orginal ist, allein vom hinschauen. Sie ist es aber, mit E Nummer etc. Dennoch wurde die ja nicht bemängelt, sondern meine Lichtmaske. Das mit der fehlenden Radabdenkung ist auch okay, dass sie bemängelt wird, aber den Stempel hatte ich damals trotzdem bekommen, wie schon vorher beschrieben.
Und das den einen oder anderen mein Höcker nicht gefällt, obwohl der auch eingetragen ist, warum auch nicht, der ist so abgenommen worden und gut war. Dann kommt ein Prüfer, dem gefällt er nicht und bemängelt es und ich habe keine Chance, ihm zu sagen, dass ich das nicht in Ordnung finde, dass er eben selbigen plötzlich einfach so, bemängelt. Versteh ich einfach nicht. Ist mir zu hoch.
Das regt mich mich auf.
Und wer sich hier als Prüfer angepißt fühlt, sich den Schuh anzieht, ist seine Sache. Ich weiß, dass es auch Prüfer gibt, die einfach okay sind und wirklich nur auf´s technische schauen, als auf das, was ihnen gefällt oder nicht.
Aber ein Prüfer, dem die Optik nicht zusagt, ist für mich kein Prüfer! BASTA! Und das erlebe ich gerade.
In diesem Sinne

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