oh mann.... Bin auch wieder im Land. Gott sei Dank?....
RRRRRRAAAAAAAIIIIIIIIGMMOOOOOOOOORRRRREEEEEEEEEE!!!!!!!!!!!!!!
Bitte sag Du mal was dazu!!!
Also...
Euch kann man nicht mal ne Woche allein lassen....
Hier, zu dem ganzen Beitrag von vorn bis hinten,... ich weiss nicht, ob ich schmunzeln soll, oder ob mir der Arsch platzen soll, wenn ich das les.
Und inzischen is der ganze Winkelfirlefanz in ein ganz einfaches "ausreichend" (für was auch immer) geändert worden.
Häh? ...
![Shocked :shock:](./images/smilies/icon_eek.gif)
...ach ne, lass mcih jetzt nicht darüber aus.
Meiner Meinung nach ist das verschärft worden, mit dem EG recht. In der ZO stand immer nur "ausreichende" Radabdeckung.
ist so nicht ganz richtig mit der aussage daß der tüv in bayern die ochsenaugen nicht mehr einträgt. und zwar ist es so.... die alten, runden ochsenaugen KANN der tüv sogar ohne den anbau der hinteren blinker freigeben da es ein dementsprechendes gutachten für diese "ochsenaugen"gibt
Na ja, Wayne, guter Versuch. Ist aber nicht so. Baujahrabhängig.
nur warum ochsenaugen erlaubt und kelermänner nur in verbindung mit den hinteren blinkern geduldet werden ist mir auch schleierhaft.
Das hier ist auch nciht richtig. Ab einem bestimmten Baujahr, sind Blinker an beweglichen Fahrzeugteilen für die hinteren nicht mehr geduldet. Fertig basta. Und seit neuestem auch die vorderen nciht. Egal ob Ochse, oder Kuh, oder Kamelglubscher, oder was ihr sonst noch so anbauen wollt.
Ich besorg euch die Stichdaten, wenn ihr sie genau wissen wollt.
Nun mal zum eigentlichen Problem hier: Laendi
ich sagte doch, es ist alles eingetragen, Tüte ist orginal
Diese Tüte??? Das die nicht original ist, das würde ich auch schwer vermuten (Müsst ich genauer sehen).
Ich kann mir die H gerade noch so leisten und zahl mich dumm und dämlich, weil sie jedesmal TÜV-Gebühren verlangen, schon für´s Anschauen
Also, dann hast ja echt n Ars****ch - Eck erwischt. Auskunft geb ich z.B. umsonst.
Wenn Du ne Nachkontrolle hast, sind AUSSCHLIESSLICH NUR die vorher erfassten Mängel zu geheben. Wenn denen was Neues auffällt KÖNNEN sie Dir nicht wieder an die Karre fahren!
Absoluter Blödsinn. Wenn einer Blind ist,
muss es der zweite auch übersehen, oder wie soll ich das deuten???
HÖCKER??? Was gibts denn dadran zu bemängeln???
Na ja, der Höcker, den Laendi hat, den würde ich auch bemängeln.
"...Zustand des Fahrzeugs muß mit dem Fahrzeugschein übereinstimmen..." heisst es in der ZO. Dann frag ich mal ganz sanft wie´s denn mit der Sitzplatzanzahl aussieht.
Eine kleine Scheibe hab ich vorne eingesetzt, habe die orginale abgeschnitten, aber davon wollte keiner was wissen.
Na ja, da würde ich z.B. bissel nachhaken...
Abschneiden oder so, is nich...
Moin,
also wenn ich mich hier mal einmischen darf: Was soll das eigentlich immer mit den Radabdeckungen???
Wofür (außer Dreck im Heck natürlich) sollen die gut sein???
Das was Du meinst ist keine Radabdeckung. Das ist ein Spritzfänger.
Na ja, Sascha....eine Radabdeckung ist ein Ding (Heck selber oder ähnliches) das das Rad abdeckt. Ist dazu da, dass Laendi Dir kein Auge mit einem Stein ausschiessen kann....
Wenn ich` s richtig im Kopf habe heißt es sinngemäß die Abdeckung muß mindestend bis zum Schnittpunkt mit einer gedachten Geraden die im Winkel von 15 Grad (zur Waagerechten) durch die Hinterachse nach oben zeigt reichen...
Hab ich auch mal gehört
![Laughing :lol:](./images/smilies/icon_lol.gif)
. Ist aber nur ne TÜV - Richtlinie. Also ein "Vorschlag" wenn Du so willst, und nicht verbindlich. So wie die "Tieferlegungsrichtlinie" bei den PKW´s; 80cm lang, 11 hoch. so n blödsinn.
keiner versteht mich und hat mich lieb!
Versteh Dich schon. Ob ich Dich lieb hab, muss ich mir noch überlegen...
Gruss
Raigmore