Benny hat geschrieben:Tie hat geschrieben:
Denn wenn ein Umbau per Einzelabnahme die ABE/EG-Typ abgesprochen und per Einzelgenehmigung in Feld 17.2 (neue Papiere) ein "E" verpasst bekommt, stimmt der angegebene Verwendungsbereich nicht mehr. Es existiert beine Modellbezeichnung, Baureihe oder Genehmigungsnummer mehr, auf die sich die Unbedenklichkeitsbescheinigung beziehen kann!
Außerdem haben einzelgenehmigte Fahrzeuge exakt den im Schein angegebenen Daten zu entsprechen - einschließlich der Bereifung!
Tobi heißt das, ich MUSS das verbauen was eingetragen ist, egal ob Original oder nicht? z.B. bei mir ist die HUV eingetragen, also muß die auch dran sein?
Verstehe ich das richtig; das Originalteile somit ausgenommen sind, oder sind Originalteile "immer" noch dann zulässig? *verwirrt ist*
Grüße
Benny
Wenn Du eine Einzelgenehmigung hast, betrifft das alle ÄNDERUNGEN und nachweißpflichtigen Anbauteile!
Einzige Ausnahme: Rückrüstung auf Serienteile - die sind IMMER zulässig!
Das ist auch die EINZIGE Ausnahme, bei der ich eine Einzelabnahme rückgängig machen darf, wenn ein Moped VOLLSTÄNDIG in Serienzustand rückgerüstet wurde, zum Zeitpunkt der HU abgemeldet ist und (alte) Fahrzeugpapiere mit den Serienschlüsselnummern und Angabe der ABE/EG-Typ vorliegen. Aber nur dann!
Und was die Tussis aus den ZuLaSts alles blindlings eintippen, ohne inhaltlich darauf zu achten, was sie da schreiben bzw. was zuvor schon geschrieben wurde... Gesunder Menschenverstand ist bei Ämtern in manchen fällen eben eine Rarität! Und wenn da Dummfick steht, dann muß das amtlich bestätigt eben so sein!
Dennoch wäre es für die Düpferl-Scheißer bei Dir ohne eine HUV ein (geringer) Mangel, da die Papiere natürlich nicht mehr mit dem Istzustand übereinstimmen, wenn etwas Nichtexistentes eingetragen und durch ein Serienteil ersetzt wurde.
Wird jedoch ein nachweispflichtiges Teil verbaut und dieser Nachweis kann formell nicht mehr mit dem Fahrzeug in Verbindung gebracht werden - Einzelgenehmigung, "ausgenullt", "E" im Schein und ausgetragene Fzg-Genehmigungsnummer - ist das FORMELL ERHEBLICH!
Auf dem Weg "sperrt" man das Moped für einen PI, wie mich!
Das ist für den TÜV ein sehr beliebtes Mittel zur "Kundenbindung": Statt eines §19.3 wird ein §21 gemacht und der unwissende Kunde muß auf Lebzeiten des Fahrzeugs zwingend zum TÜV und jede Popeländerung (Stahlflex, Austauschlenker, Windschild, etc.) ist ein neuer (teurerer) 21-er!
Daher weise ich immer explizit darauf hin, daß hier alle Bastler bei Einzelabnahmen darauf bestehen, daß sie KEIN "E" in den Schein gedrückt bekommen!
Da jedoch dennoch gilt, daß bei eindeutiger Identifizierbarkeit des Fahrzeugs, ABEs und Unbedenklichkeitsbescheinigungen akzeptiert werden KÖNNEN - nicht MÜSSEN!!! (sofern von den Änderungen nicht betroffen) - mußt Du die Idioten schon suchen, die einem da einen Strick draus drehen!
Es kann passieren, muß aber nicht!