HU im Oktober kann ich auch im März?

Hier dreht sich alles um bauliche Veränderungen, technische Abnahmen, ABEs, Gutachten, einzuhaltende Vorschriften, etc.
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Timon

HU im Oktober kann ich auch im März?

Beitrag von Timon »

Kleine Frage, ich habe ein Saisonkennzeichen und muß in diesem Monat zum Tüv, allerdings glaube ich dass ich noch ein bisschen schrauben müsste. Kann ich die HU auch im März machen ohne das ich dafür strafe zahlen muss?
Mir ist bewusst das die HU Gültigkeit nicht verschiebt.

MfG
Chris.

Gast

Beitrag von Gast »

Also wenn das Mopi diesen Monat noch angemeldet ist, musst auch diesen Monat gehen, um einer Geldbuße oder Strafe zu entgehen.

Wenn das Mopi mit Saisonkennzeichen die Laufzeit 3-9 hätte(!) und die HU im Oktober fällig wäre, dann könntest im März gehen, also im ersten wieder zugelassenen Monat, da die Fälligkeit ja ausserhalb der zugelassenen Monate wäre (dann würdest auch März 2007 bekommen, nicht Oktober 2006). Komischer Satz.
Ist ja auch dumm zu erklären.

Ich hoffe das war verständlich, wenn nicht, einfach nochmal melden.

Gruß
Raigmore

Gast

Beitrag von Gast »

Warum muss man denn überhaupt Strafe zahlen?
Also ich war mit meinem Motorrad im März beim TÜV, der TÜV war aber schon im November abgelaufen. Ich musste nix extra zahlen. Ich hab halt nur wieder bis November in 2 Jahren TÜV bekommen.

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Tie
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Beitrag von Tie »

Raigy hat das wiedergegeben, was in der §$%*~-Vorschrift steht!
Er hat schon Recht, wenn er sagt, daß man müßte, da die Prüfintervalle für jeden Fahrzeugtyp ja gesetzlich vorgeschrieben sind.
Wenn Dein Mopi aber am Straßenverkehr bis zum Datum X (bei Dir März) nicht mehr teilnimmt - also auch nicht am Straßenrand geparkt rumsteht - kannste natürlich auch erst im März fahren. ABER NUR DANN, WENN DU AUF DIREKTEM WEG ZUR HU FÄHRST!!! (Alle Fahrten zu Wiedererlangung der BE sind zulässig!)
Sollte Dich irgendein grünes Männlein auf ner Probefahrt erwischen, wird das richtig teuer und Punkte bekommst Du auch!
Bitte nicht misverstehen! Beim Überziehen der Prüffrist begehst Du eine Ordnungswiedrigkeit, daran ändert kein Argument der Welt etwas! Ab 3 Monaten wird daraus eine Straftat mit Punkten.
Wenn man Dein Mopi auf der Straße aber nicht sehen kann, kann auch keiner was bemängeln. :wink:

P.S.: Bei uns muß man keine Strafe zahlen, egal wielange Ihr überzieht! Wir sind ja auch keine Ordnungshüter! Aber lasst sowas nie die Rennleitung sehen!
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?

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Gast

Beitrag von Gast »

(Alle Fahrten zu Wiedererlangung der BE sind zulässig!)
Grundsätzlich ja, aber da gibts in manchen Ländern sowas wie nen "Vorfahrtsschein" vom LRA, also zum vorfahren zum tüv sozusagen.

Also das musste zuerst abklären, ob Du den brauchst.

Sonst ist das alles korrekt, was mein Kollege sagte.
Dass Du von uns keine Strafe kriegt ist klar, die gibts nur von der Rennleitung, oder besser: von deren Streckenposten.

Gruß
Raigmore

Chris

Beitrag von Chris »

Also siehts so aus wenn ich zB.im April 04
zur HU muß es aber nicht mache aus welchen Gründen
auch immer das Bike im Oktober 04 abmelde und im Frühjahr
sagen wir März 05 bein Tüv/Dekra vorführe Abgemeldet versteht sich
bekomme ich den Stempel mit Gültigkeit März 07 ??????
Kann doch eigentlich nicht sein.Bei meinem Matschbagger (Enduro)
wurde zurückdatiert.Egal ob zugelassen oder nicht.
Kann doch irgendwas nicht stimmen. :shock: :shock:

CHRIS

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Tie
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Beitrag von Tie »

STOOOOOP!
Das verspätet plaketierte Datum orientiert sich immer am regulären Prüftermin!!!
Das heißt bei Deinem Beispiel, daß ganz "normal" April 2006 geklebt werden würde, so daß Du keinen Vorteil aus Deinem Überziehen erlangen kannst.
Die einzige Ausnahme sind Saison-Kennzeichen.
Beispiel:
Im kommenden Frühjahr entscheidest Du Dich für ein Saison-Kennzeichen, weil es Dich annervt jedes Jahr im Oktober und April zwecks An-/Abmeldung zur Zulassungstelle zu dackeln. Dein Bock hätte aber im November HU gehabt!
Das heißt, der Prüftermin liegt im zulassungsfreien Raum! :shock: Du kannst also garnicht zur HU fahren!!!
Also fährst Du im April und dann, ABER NUR DANN (!!!) bekommst Du statt November den April geklebt!
War das jetzt verständlich?
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?

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Grammatik gelernt bei Yoda Du hast???

Kawikaze

Beitrag von Kawikaze »

Nur bei Saisonkennzeichen wird nicht zurückdatiert.

Gast

Beitrag von Gast »

Nee, ein abgemeldetes Fahrzeug bekommt immer zwei Jahre.
...April 04 zur HU muß es aber nicht mache ...das Bike im Oktober 04 abmelde und im Frühjahr sagen wir März 05 bein Tüv/Dekra vorführe Abgemeldet versteht sich bekomme ich den Stempel mit Gültigkeit März 07 ??????
.....Bei meinem Matschbagger (Enduro)
wurde zurückdatiert.Egal ob zugelassen oder nicht.
Kann doch irgendwas nicht stimmen.
Da stimmt was nicht, normalerweise müsstest abgemeldet immer zwei jahre(bei normalen Fahrzeugen) bekommen, da wird nicht zurückdatiert. Bei Deinem Beispiel also März 07.

Gruß
Raigmore

PS: Tobi, hast wohl das Wort abgemeldet in Chris´es Thread überlesen.

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Tie
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Beitrag von Tie »

Jau, das "abgemeldet" hab ich überlesen!
Sorry, komme gerade von unserem Italiener und da gabs wieder Grappe, Ramazotti und Sambucca im Wechsel, weil der Koch Geburtstag hat! :party:
selbstverständlich zählt bei abgemeldeten Fahrzeugen das Datum der dann folgenden HU!
Ich hatte es so verstanden, daß einfach überzogen worden ist!
Danke Raigy!
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?

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Chris

Beitrag von Chris »

Jo also denke da hat der Prüfer einen
Fehler gemacht
Egal macht nix aber ärgerlich
Sind auch nur Menschen :wink: :wink:

CHRIS

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