bj. oder ez. 1989 oder vorher ?

Hier dreht sich alles um bauliche Veränderungen, technische Abnahmen, ABEs, Gutachten, einzuhaltende Vorschriften, etc.
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alter-mann

bj. oder ez. 1989 oder vorher ?

Beitrag von alter-mann »

noch was ...
solange ich die geforderte(in den papieren) angegebene db zahl
einhalte ... kann ich da anbauen was ich will (verkehrssicher!) ... :?:
denke da haben /hatten die heute geforderten abgaswerte
keine bedeutung ... ist es so :?:
und wenn ja reicht dann ez 1989 ? ...

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Tie
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Beitrag von Tie »

Es gelten die im Erstzulassungsjahr gültigen Grenzwerte. Daher dürfen alte Harleys auch mit Flammrohren rumballern!
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?

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Grammatik gelernt bei Yoda Du hast???

alter-mann

Beitrag von alter-mann »

verstehe ich leider nich ...:oops:
kann ich ... darf ich mit ez 1989 (wen er leise genung ist) u.
keine gefahr darstellt ... :wink:
einen selbstgebauten anbauen .. ja oder nein ... ?
vorausgesetzt ... mein tuev - mann ist einverstanden !
... oder wuerde er verlangen schadstoffe usw. zu messen ... nachzuweisen ?

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Tie
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Beitrag von Tie »

Also nochmal: Abgaswerte wurden damals nicht gemessen, also muß heute auch nicht gemessen werden - auch nicht wenn Dein Motor ein Schweröl-2-Takter wäre!
Es gelten die Geräusch-Grenzwerte der Erstzulassung. Baust Du Dir also einen Auspuff selber, der nicht gegen die Geräuschvorschriften aus dem Jahr anno 1989 verstößt und auch sonst keine Gefahr von dem Ding ausgeht, ist das Ding in Ordnung. (Theoretisch!)
Raigy, wälz Deine Unterlagen!
Aber auch ich kann schauen, wo da die Grenzwerte lagen. Um ein Geräuschgutachten kommst Du aber eventuell nicht herum. Das hängt von dem Blaukittel ab, der Dir das Ding eintragen soll!
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?

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Grammatik gelernt bei Yoda Du hast???

Gast

Beitrag von Gast »

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Ich weiss, das ist sehr klein. Das sind die geltenden Grenzwerte.
Vor 1953 gabs noch keine Vorschriften, ergo: darf ein mopi vor 1953 alles. Aber Du mit 1989 nicht, da da schon lang Vorschriften herschten.
Man müsste sich die Übergangsvorschriften zu den Kennzeichnungen auf Krad Anlagen (§ 49 (2a) StVZO, Rili 78/1015/EWG, Rili 97/24/EG, Kap.9 ) auch mal ansehen, ab wann die denn gelten.
Hab jetzt leider grad kein rotes Buch da, und auswendig weiss ich das nicht.

D.h. im Klartext: Die Geräuschgrenzwerte musst auf jeden Fall einhalten, nur ob Du einen selber-gebastelten mit vollem Recht fahren könntest (was ich bei 89 nicht glaube, bzw. sicher weiss, da ich auch eine 89´er DR hatte) müsste man trotzdem nachschlagen, dass Du die Fundstelle hast.
Hoffe das hat weitergeholfen.

Gruß
Raigmore

alter-mann

Beitrag von alter-mann »

is ok maenner ... hilft mir schon sehr weiter ...
danke !

Gast

Beitrag von Gast »

@ raigmore

hast du eine möglichkeit mal in dem roten buch nachzusehen bitte!?

Gast

Beitrag von Gast »

Natürlich. Ich schau nach, heute abend wisst ihrs.

Gruß
Raigmore

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Maggo
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Beitrag von Maggo »

ich brauch ein Moped vor Bj.53, gibts da keine ZXR :D

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