Ich weiss, das ist sehr klein. Das sind die geltenden Grenzwerte.
Vor 1953 gabs noch keine Vorschriften, ergo: darf ein mopi vor 1953 alles. Aber Du mit 1989 nicht, da da schon lang Vorschriften herschten.
Man müsste sich die Übergangsvorschriften zu den Kennzeichnungen auf Krad Anlagen (§ 49 (2a) StVZO, Rili 78/1015/EWG, Rili 97/24/EG, Kap.9 ) auch mal ansehen, ab wann die denn gelten.
Hab jetzt leider grad kein rotes Buch da, und auswendig weiss ich das nicht.
D.h. im Klartext: Die Geräuschgrenzwerte musst auf jeden Fall einhalten, nur ob Du einen selber-gebastelten mit vollem Recht fahren könntest (was ich bei 89 nicht glaube, bzw. sicher weiss, da ich auch eine 89´er DR hatte) müsste man trotzdem nachschlagen, dass Du die Fundstelle hast.
Hoffe das hat weitergeholfen.
Gruß
Raigmore