So...hab eben eine sehr nette Email bekommen, und werd mich natürlich dazu äussern...
Erstmal hallo Rennsemmel....
Deine Vermutung in Bezug auf meinen Job stimmt...
leider ist auf dem bike eine tüte von bos drauf auf der steht " not for road use "
kann ich da irgendwas machen das die eingetragen wird oder giebt es dafür andere lösungen - würde ihn gerne drauf lassen - hat so einen schönen klang.
hab jetzt schon mehrmals was gelesen von db werten und baujahrabhängig usw, versteh aber irgendwie nicht den zusammenhang bzw wie die sache nun wirklich läuft.
So...das wird nun ein bissel länger dauern...
In erster Linie will ich mal behaupten dass es Möglichkeiten gibt, fast alles eingetragen zu bekommen. Nur eine Frage des Geldes....da bestimmte vorgeschriebene Prüfung eben auch ein Schweinegeld kosten...
Also um diesen speziellen Fall mal abzuhandeln…haben das zwar schon an die 6 mal abgehandelt, aber aufgrund dieser netten email bin ich bereit das nochmals zu tun.
Also…. vom 01.10.1983 bis 30.09.1990 ist der höchst erlaubte
Fahrgeräusch-grenzwert 86dB(A).
Da aber der Fahrgeräuschgrenzwert nur mit sehr hohem Aufwand überprüft werden kann, wurde das so genannte „Standgeräusch“ eingeführt. Dies ist nicht mit einem Grenzwert reglementiert, da es nur eine „Bezugsgröße“ zum vorhandenen Fahrgeräuschgrenzwert darstellt.
Das heißt, dass einem Motorrad bei einer Typgenehmigung mit einem gemessenem vorhandenen Fahrgeräuschgrenzwert von z.B. 85dB(A), eine zugehörige Größe gemessen wurde (das Standgeräusch), die einen direkten Bezug auf die 85dB(A) Fahrgeräusch besitzt. Und eben diese Größe, das Standgeräusch wird eigentlich nur verwendet und dokumentiert (im Fahrzeugschein) um eine schnelle Überprüfung des Fahrgeräuschwertes zu ermöglichen, da es quasi eine Überprüfungsgröße ist.
Wenn jetzt diese Größe z.B. mit 94dB(A) einen direkten Bezug zu den 85dB(A) Fahrgeräusch besitzt, wird dieses Standgeräusch bei einer Überprüfung mit der P– Methode (Proximeté = Nahfeld) gemessen.
(In der Tüv-Ecke hier hab ich das mal beschrieben, wie das alles so von statten geht, steht ziemlich weit oben, unter wichtig)
Auf diese 94dB(A) kommen auch noch 3dB(A) Verschleiß + 2dB(A) Messtoleranz drauf, d.h. dieses Fahrzeug dürfte grenzwertig 99dB(A) bei der P-Methode haben.
Wenn der gemessene Standgeräuschwert nun unter 99dB(A) liegt scheint alles in Ordnung zu sein, und daraus zieht der Gesetzgeber den Schluss, dass dieses Fahrzeug mit dem Fahrgeräusch eben unter den vorgeschriebenen 85dB(A) liegt.
So…nun zu Deiner Frage ob Du diesen Racing-Topf eingetragen bekommst.
Um diesen einzutragen müsste zuallererst ein Fahrgeräuschgutachten nach Anlage XX StVZO mit eben diesem Topf (nennen wir ihn mal Hugo) gemacht werden. Wenn dann Hugo mit seinen Fahrgeräuschwerten unter dem gesetzlichem Grenzwert von 85dB(A) liegt kann er eingetragen werden. Hierzu muss dann logischerweise auch noch der dazugehörige Standgeräuschgrenzwert aufgenommen werden, damit Hugo auch leicht überprüft werden kann, ob er lauter geworden ist.
Als nächstes müsste noch ein Abgasverhalten nach EG – Zyklus gefahren werden.
D.h. der Weg von Hugo wäre somit ziemlich „sackteuer“, da die Messverfahren des Fahrgeräuschwertes und das des Abgasverhaltens entsprechend teuer sind. Zudem ich Dir jetzt schon sagen kann, dass Hugo diese vorgeschriebenen Grenzwerte nicht erfüllt, und damit der ganze Stress umsonst ist.
So…ob es jetzt noch andere Lösungen gibt…hm….na ja…kannst vielleicht
hier mal nachlesen….vielleicht stößt das Dein Hirn an….
…ich kann und will das hier nicht öffentlich breittreten was alles geht….da ich euch vor „harten Sachen“ bewahren will, und nur den Gesetzeskonformen Weg erkläre.
Ich hoffe das war jetzt alles so verständlich, wenn nicht, einfach fragen.
Noch was…Deine Art hat mir echt gut gefallen, behalt das bei, und Du wirst viel Spass mit uns haben…
Gruß
Raig