6 Jahre kein TÜV aber angemeldet. Normale Hauptuntersuchung?
6 Jahre kein TÜV aber angemeldet. Normale Hauptuntersuchung?
Hi,
meine J hat jetzt seit 6 Jahren den TÜV-Mann nicht mehr gesehen, war aber die ganze Zeit angemeldet.
Was gibt es für Möglichkeiten um das ganze bezahlbar zu halten?
NRW datiert ja zurück. Muss ich dann 3 bzw. 4 mal bezahlen? Dass wollte ich gerne vermeiden.
Wenn das Nummernschild geklaut wird und der FZ-Schein verloren geht. Was macht man in so einem Fall?
Kennt jemand einen netten TÜV-Mensch in Köln?
Hab sie jetzt wieder am laufen und möchte sooo gerne fahren.
Gruß
Micha
meine J hat jetzt seit 6 Jahren den TÜV-Mann nicht mehr gesehen, war aber die ganze Zeit angemeldet.
Was gibt es für Möglichkeiten um das ganze bezahlbar zu halten?
NRW datiert ja zurück. Muss ich dann 3 bzw. 4 mal bezahlen? Dass wollte ich gerne vermeiden.
Wenn das Nummernschild geklaut wird und der FZ-Schein verloren geht. Was macht man in so einem Fall?
Kennt jemand einen netten TÜV-Mensch in Köln?
Hab sie jetzt wieder am laufen und möchte sooo gerne fahren.
Gruß
Micha
Also es kann maximal ein halbes Jahr (zumindest in Hessen!) zurückdatiert werden.
Wenn Du das Nummernschild verlierst, bzw gestohlen bekommst, wird es zur "Fahndung" ausgerschrieben und die Nummer für , ich glaube, fünf Jahre gesperrt. Für den verlorenen Schein machste normalerweise ne Meldung des Verlustes bei den Cops, die Dir dann nen Wisch ausstellen mit dem Du auf dem Landratsamt nen neuen bekommst. Wie sich die beiden Dinge in zusammenhang verhalten weiß ich nicht !
Gruß
Tom
Wenn Du das Nummernschild verlierst, bzw gestohlen bekommst, wird es zur "Fahndung" ausgerschrieben und die Nummer für , ich glaube, fünf Jahre gesperrt. Für den verlorenen Schein machste normalerweise ne Meldung des Verlustes bei den Cops, die Dir dann nen Wisch ausstellen mit dem Du auf dem Landratsamt nen neuen bekommst. Wie sich die beiden Dinge in zusammenhang verhalten weiß ich nicht !
Gruß
Tom
- Frank zxr-fighter
- Konstrukteuranwärter
- Beiträge: 1474
- Registriert: 18 Sep 2002 13:23
- ZXR-Modellreihe: anderes Mopped
- Kontaktdaten:
Das muß aber ein ganz dreistes Kollegenschw... gewesen sein!Also bei meiner hat der TÜVi 2 HU kassiert.
Also: Solange ein Fahrzeug seine Fahrzeugpapiere besitzt (also auch wenn es abgemeldet worden ist) kann es seit März einfach per HU wieder zugelassen werden! Der §21 mit der 18-Monatsregelung ist gekippt!!!
Wenn die Karre durchgehend angemeldet war, bleibt der durch die alte Plakette vorgegebene Monat Pflichtvorgabe!
z.B.:
Sollte die Karre also im Juli vor 2 Jahren HU haben sollen, bekommt sie bei Vorführung im Juni genau für einen Monat (07/07) die Plakette. Das geht im 24-Monatsrythmus so weiter!
Wenn das Ding also genau 6 Jahre (06/01) nicht mehr beim TÜV war, ist es irrelevant: Bei bestehen gibts die Plakette bis 06/09!
Waren es jedoch 5 Jahre (06/02) bekommt man halt nur die Plakette für ein Jahr(06/08 ), da der 24-Monats-Rythmus durch die zuletzt geklebte Plakette vorgegeben ist.
Hat das die Frage beantwortet?
Also den Papierzirkus isses nicht wert!Wenn das Nummernschild geklaut wird und der FZ-Schein verloren geht. Was macht man in so einem Fall?
Neuen Schein beantragen, eidesstatliche Erklärung, Verlustanzeige, Beantragung einer Kopie des letzten Prüfberichts bei der entsprechenden Prüfstelle ...
- Scott Russel
- ZXR-Begatter
- Beiträge: 1000
- Registriert: 05 Apr 2007 13:13
- ZXR-Modellreihe: K (91/92)
Danke Tie,
das hat meine Frage absolut beantwortet und Du hattest absolut recht.
Hab das Mopped gestern Abend noch vor ner "TÜV-Werkstatt" abgestellt und mein Vater hat heute Morgen den Schlüssel und den Schein hingebracht.
Eben rief er an und.... Plakette bis 03/2009
Danke an alle...
Gruß aus Köln
Micha
das hat meine Frage absolut beantwortet und Du hattest absolut recht.
Hab das Mopped gestern Abend noch vor ner "TÜV-Werkstatt" abgestellt und mein Vater hat heute Morgen den Schlüssel und den Schein hingebracht.
Eben rief er an und.... Plakette bis 03/2009
Danke an alle...
Gruß aus Köln
Micha
- Frank zxr-fighter
- Konstrukteuranwärter
- Beiträge: 1474
- Registriert: 18 Sep 2002 13:23
- ZXR-Modellreihe: anderes Mopped
- Kontaktdaten:
Ausser Du hattest "nur" 23 Monate überzogen, dann musste 2mal zahlen, wenn Du länger als einen Monat willst. Anderst gehts nicht...ansonsten würde der PI Dir länger als 24Monate Plakettenlaufzeit zugestehen, und das kann nun mal wirklich keiner, der nicht gerade seinen Job verlieren will.Frank zxr-fighter hat geschrieben:War er dann wohl, aber egal Hauptsache ich hatte nich noch RennereiTie hat geschrieben:Das muß aber ein ganz dreistes Kollegenschw... gewesen sein!Also bei meiner hat der TÜVi 2 HU kassiert.
...
Gruß
Raig
Danke danke lieber Gott das du den 18er gekippt hast....
Meine Dicke ist seit 2004 abgemeldet und mit einigen Sondereintragungen versehen..( Rahmen poliert, Verkleidung ausgetragen, Rahmenheckgekürzt und noch ein paar ander Nettigkeiten )...
Man was hatte ich einen Bammel wegen ner Vollabnahme und den ganzen Problemen die da entstehen können....
Halleluja....
Ne HU und AU , sehr gut....
Ich dachte schon ich hätte falsch gehört .
Gruß
Meine Dicke ist seit 2004 abgemeldet und mit einigen Sondereintragungen versehen..( Rahmen poliert, Verkleidung ausgetragen, Rahmenheckgekürzt und noch ein paar ander Nettigkeiten )...
Man was hatte ich einen Bammel wegen ner Vollabnahme und den ganzen Problemen die da entstehen können....
Halleluja....
Ne HU und AU , sehr gut....
Ich dachte schon ich hätte falsch gehört .
Gruß
Re: 6 Jahre kein TÜV aber angemeldet. Normale Hauptuntersuch
Hallo Micha
also 6 Jahre kein Tüv is schon ne Zeit keine Frage aber durch das angemeldet sein ist das kein Prob.
Der Tüv darf max 6 Monate zurück datieren und bezahlen musst Du nur 1 x HU inkl. Abgas Untersuchung
Also keine Panik einfach mal zum Tüv´er und grinsen
Gruß
KawaKessi
also 6 Jahre kein Tüv is schon ne Zeit keine Frage aber durch das angemeldet sein ist das kein Prob.
Der Tüv darf max 6 Monate zurück datieren und bezahlen musst Du nur 1 x HU inkl. Abgas Untersuchung
Also keine Panik einfach mal zum Tüv´er und grinsen
Gruß
KawaKessi
Und jetzt erklärt mir mal eure komische 6-monats-rückdatierungs Regelung.StVZO ANLAGE VIII hat geschrieben:Die Frist für die nächste Hauptuntersuchung beginnt mit dem Monat und Jahr der letzten Hauptuntersuchung; wurde diese verspätet durchgeführt, so beginnt die Frist mit dem Monat und Jahr, in dem die Hauptuntersuchung hätte durchgeführt werden müssen. Bei Fahrzeugen, die erstmals in den Verkehr kommen, beginnt die Frist für die nächste Hauptuntersuchung mit dem Monat und Jahr der Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens. Bei Fahrzeugen, die wieder zum Verkehr zugelassen werden oder die vorher außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zum Verkehr zugelassen waren, beginnt die Frist mit dem Monat und Jahr der Begutachtung nach § 21. Sie endet mit Ablauf des durch die Prüfplakette nachgewiesenen Monats und Jahres.
Die gibt es nämlich nicht.
Gruß
6 Monats Rückdatierung
Rückdatierung
Seit 01.12.1999 erfolgt eine sog. „Rückdatierung“ im Rahmen der HU. Bei verspätet durchgeführter HU führt dies dazu, dass die Frist für die nächste HU mit dem Monat der Fälligkeit der letzten HU beginnt. Eine – wie bisher mögliche - HU-Fristverlängerung durch Hinausschieben der Untersuchung ist somit nicht mehr möglich. Es erfolgt vielmehr eine Rückdatierung des Beginns der HU-Frist. Wer z.B. sein Fahrzeug im November zur HU vorführen muss, sie jedoch erst im Januar durchführen läßt, bekommt die neue Plakette rückwirkend für November erteilt. Der Gesetzestext sieht von dieser Regelung keine Ausnahme vor. Vom zuständigen Arbeitskreis unter Beteiligung des BMV wurde jedoch zwischenzeitlich eine Empfehlung an die Prüfstellen dahingehend herausgegeben, dass bei vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen und bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen keine Rückdatierung erfolgen soll, wenn in der Zeit, in der die Fahrzeuge vorübergehend stillgelegt sind bzw. nicht am öffentlichen Verkehr teilnehmen dürfen, eine HU fällig wäre. In diesen Fällen soll die Frist für die nächste HU nicht mit dem Monat der zuletzt durchgeführten HU, sondern mit dem Monat, in dem die neue HU durchgeführt wird, beginnen.
Hinweis:
Die Rückdatierung erfolgt auch bei Überschreitung der Frist zur Abgasuntersuchung.
Also bei uns in Hessen sagte mir ein Tüv´er das es "nur" 6 Monate zurück datiert werden darf und das habe ich auch schon bei anderen Freunden gesehen das es so gehandharbt wurde
mfg
Kessi
PS Danke für das "tolle" Willkommen TIE
Seit 01.12.1999 erfolgt eine sog. „Rückdatierung“ im Rahmen der HU. Bei verspätet durchgeführter HU führt dies dazu, dass die Frist für die nächste HU mit dem Monat der Fälligkeit der letzten HU beginnt. Eine – wie bisher mögliche - HU-Fristverlängerung durch Hinausschieben der Untersuchung ist somit nicht mehr möglich. Es erfolgt vielmehr eine Rückdatierung des Beginns der HU-Frist. Wer z.B. sein Fahrzeug im November zur HU vorführen muss, sie jedoch erst im Januar durchführen läßt, bekommt die neue Plakette rückwirkend für November erteilt. Der Gesetzestext sieht von dieser Regelung keine Ausnahme vor. Vom zuständigen Arbeitskreis unter Beteiligung des BMV wurde jedoch zwischenzeitlich eine Empfehlung an die Prüfstellen dahingehend herausgegeben, dass bei vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen und bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen keine Rückdatierung erfolgen soll, wenn in der Zeit, in der die Fahrzeuge vorübergehend stillgelegt sind bzw. nicht am öffentlichen Verkehr teilnehmen dürfen, eine HU fällig wäre. In diesen Fällen soll die Frist für die nächste HU nicht mit dem Monat der zuletzt durchgeführten HU, sondern mit dem Monat, in dem die neue HU durchgeführt wird, beginnen.
Hinweis:
Die Rückdatierung erfolgt auch bei Überschreitung der Frist zur Abgasuntersuchung.
Also bei uns in Hessen sagte mir ein Tüv´er das es "nur" 6 Monate zurück datiert werden darf und das habe ich auch schon bei anderen Freunden gesehen das es so gehandharbt wurde
mfg
Kessi
PS Danke für das "tolle" Willkommen TIE
Keine Ursache! Hast Du vielleicht misverstanden, ich hatte jedoch nicht die Absicht Sarkasmus in diesen Gruß zu legen.
P.S.: Kann es sein, daß das Thema in den Bereich "Ländersache" fällt?
In Bayern gibt es das definitiv nicht!
Bei stillgelegten Fahrzeugen und Saison-Kennzeichen gibt es Ausnahmen! Bei Saisonkennzeichen wird auf den Erstmonat des vorgegebenen Zeitraumes datiert, bei stillgelegten Fahrzeugen gilt der Monat der HU.
Kommt ein Saison-Kfz im Mai und hätte im Februar gehabt, bekommt er Mai.
Kommt er VOR dem Saison-Zeitraum hat er Pech gehabt!
Generell gilt, daß eine Plakette (maximal) 24 Monate Laufzeit besitzt!
P.S.: Kann es sein, daß das Thema in den Bereich "Ländersache" fällt?
In Bayern gibt es das definitiv nicht!
Bei stillgelegten Fahrzeugen und Saison-Kennzeichen gibt es Ausnahmen! Bei Saisonkennzeichen wird auf den Erstmonat des vorgegebenen Zeitraumes datiert, bei stillgelegten Fahrzeugen gilt der Monat der HU.
Kommt ein Saison-Kfz im Mai und hätte im Februar gehabt, bekommt er Mai.
Kommt er VOR dem Saison-Zeitraum hat er Pech gehabt!
Generell gilt, daß eine Plakette (maximal) 24 Monate Laufzeit besitzt!