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!!!!!!!!!! THEMA KETTENSCHUTZ !!!!!!!!!!!
Verfasst: 05 Okt 2007 10:11
von Schabo
Ich hab mal gehört, dass bei ner Einmannzulassung der Kettenschutz nicht Pflicht wäre, wenn man Fersenschützer an den Fussrasten hat.
Bezogen wird sich hier auf den zulässigen Umkehrschluss der StVzO §35 Abs.9...
Zitat:
(9) Krafträder, auf denen ein Beifahrer befördert wird, müssen mit einem Sitz für den Beifahrer ausgerüstet sein. Dies gilt nicht bei der Mitnahme eines Kindes unter sieben Jahren, wenn für das Kind ein besonderer Sitz vorhanden und durch Radverkleidungen oder gleich wirksame Einrichtungen dafür gesorgt ist, daß die Füße des Kindes nicht in die Speichen geraten können.
Kann mir einer der Ingenieure das bestätigen?
Ist der Umkehrschluss zulässig?
Wo steht, dass der Kettenschutz Pflicht ist?
Ist der fehlende Kettenschutz ein geringer Mangel? oder schwerer Mangel????
Re: !!!!!!!!!! THEMA KETTENSCHUTZ !!!!!!!!!!!
Verfasst: 05 Okt 2007 10:31
von alter-mann
Schabo hat geschrieben:... und durch Radverkleidungen oder gleich wirksame Einrichtungen dafür gesorgt ist, daß die Füße des Kindes nicht in die Speichen geraten können.
ohne etwas ueber die "vorschrift" sagen zu koennen hat das alles nichts
mit kettenschutz fuer eine einman(n) zulassung zu tun ...
hier ist doch nur von einem kind und der gefahr bzgl. "rad" die rede ...
hat meiner meinung nix mit kette u. kettenscchutz zu tun ...
mal gespannt wie die vorschrift bzgl. kettenschutz lautet ....
Re: !!!!!!!!!! THEMA KETTENSCHUTZ !!!!!!!!!!!
Verfasst: 05 Okt 2007 10:37
von Schabo
alter-mann hat geschrieben:
mal gespannt wie die vorschrift bzgl. kettenschutz lautet ....
es wird keine Vorschrift geben......

Verfasst: 05 Okt 2007 12:44
von Monster-Sascha
Du wirst lachen:
Bei der H2 ist doch hinter der Hinterradabdeckung noch ein Alu-Teil über dem Kettenrad, welches die Kette ziemlich vollständig abdeckt.
Bei mir hatte das Teil einen feinen Riss, fast nicht sichtbar.
Der TüV-Prüfer hatte es als "geringen Mangel" eingetragen.
Wahrscheinlich lag's aber da dran, dass ich mir so ziemlich der optisch unhübschesten Rennsau vorgefahren bin, die aber technisch besser wie neu ist und absolut alles eingetragen hat.
Das hat dem wahrscheinlich gestunken, mir ansonsten einen Aufkleber und einen TüV-Bericht komplett ohne Mängel bei einem fast 20 Jahre alten Mopped zu geben
Mir war's dann auch egal und bin mit slidendem hinterrad vom Hof gefahren
Grüße Sascha
Verfasst: 06 Okt 2007 14:42
von Schabo
Verfasst: 07 Okt 2007 12:07
von Tie
Doch, wenn ich mal Zeit habe mich an den Rechner zu setzen schon!
Allerdings ist das Thema "Kettenschutz" eine Grauzone!
Wenn das ganze Moped serienmäßig 2 Sitzplätze hat oder/und einen Kettenschutz besitzt, muß er auch dran sein. Der serienmäßige Kettenschutz ist Bestandteil der Fahrzeug-Typgenehmigung. Wenn man das Ding also abbaut erlöscht diese - es sei denn man setzt diese außer Kraft!
Soll heißen: Wenn ein Moped als Einsitzer per Einzelabnahme OHNE Kettenschutz zugelassen worden ist, dürfte das keine Probleme geben.
Wenn doch, muß man dem jeweiligen Herren klarmachen, daß im Rahmen der Einzelabnahme kein Kettenschutz erforderlich war und das Motorrad ohne zugelassen worden ist.
Diskussionen kann/wird es also geben.
Eine klare Vorschrift gibt es tatsächlich nicht! Allerdings gilt über allem der Sicherheits-§ XY der besagt, daß keine Gefahr von einem Fahrzeug ausgehen darf!
Mein Selbsterhaltungstrieb und die bekannten Horrorgeschichten von abgetrennten Gliedmaßen und schwer(st)en Verletzungen bei einem Kettenriß, lassen aber BEI MIR keinen Zweifel aufkommen, daß dieses kleine Trum schon seinen Sinn hat. (Aber das betrifft mich alleine!)
Verfasst: 07 Okt 2007 19:03
von Gast
Nabend, hat ne H1 son ding auch?

Habe mir letzes jahr eine gekauft und baue sie mir wieder auf... Nen Ketteschutz war aber nicht da...
Und wie siehts mit dr Hinterrad abdeckung aus?? Die is auch nicht mehr da... Muss die dran sein?
Lg Joe
Verfasst: 07 Okt 2007 19:06
von Schabo
vielen Dank für die Auskunft, Tobi!!!
Soll / kann heissen, dass wenn das Moped bei der Abnahme zum Einsitzer keinen Kettenschutz hatte und dieser Umstand nicht bemängelt wurde die Sache legal ist?
Muss man dann nur noch dem Sheriff klar machen das Ganze.....

Verfasst: 07 Okt 2007 19:13
von Tie
Schabo hat geschrieben:vielen Dank für die Auskunft, Tobi!!!
Soll / kann heissen, dass wenn das Moped bei der Abnahme zum Einsitzer keinen Kettenschutz hatte und dieser Umstand nicht bemängelt wurde die Sache legal ist?
Muss man dann nur noch dem Sheriff klar machen das Ganze.....

Genau das!
Verfasst: 09 Okt 2007 14:18
von Gast
Hm....das Thema ist irgendwie nicht schwarz-weiss.
Hab die letzten 2 Wochen auch versucht darüber was herauszubekommen, aber rausgekommen is nix.
Gruß
Raig