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Problem mit den Papieren - Verständnis-Frage oder mehr?
Verfasst: 05 Mai 2008 9:04
von JPs
Folgendes:
In meinen Papieren steht, dass ich eine J habe. 74kW usw. als 1-Sitzer.
Gemeint ist der Brief mit erstzulassung 93. Der wurde auch nie neu gemacht und das motorrad wurde damals auf 25kW gedrosselt. Drossel durch Blenden und gasanlschag (Gibts für den Flachi ne gasanschlagdrossel?!)
Ist auch immernoch gedrosselt eingetragen.
Die Nummer vom rahmen stimmt überein. Einige Teile am Rahmen wurden noch nie gelöst, weshalb ich ziemlich sicherbin, dass es der original Rahmen ist.
Auch alle anderen sachen wie langer erster gang, flachi, alutank usw. sind vorhanden. Alles eben, dass die K hat..
Die Sache ist, dass die kleine heute beim TÜV ist und die Frage:
Gibts da Probleme mit Versicherung, polizei, TÜV, sonst noch was wenn der die nun wieder als J einträgt also mit 74kW obwohl die eigentlich etwas mehr hat. Mir ist das nur aus zufall aufgefallen wo ich den schein dem gegeben hab, der heute tüv macht..
Verfasst: 05 Mai 2008 9:25
von zxr-jolli

Irgendwie versteh ich deine Frage nicht
Hast du jetzt ne J oder ne K?
Und wieso sollte er dir ne J Eintragen????
Entweder es ist ne J, dann steht in der Fahrzeigidentnummer ZX750J....... oder du hast ne K, dann steht da ZX750K...... und die Nummer verändert kein Mensch!
Ist die Maschiene denn nun offen oder hat sie 34PS?
Verfasst: 05 Mai 2008 11:03
von JPs
Das ist noch einer der alten Briefe. Gibts ja nicht mehr in der Form.
Also ganz von Vorne und langsam:
als erstes steht ZXR 750 J
die nummer ist ..zxr750k..
die angegebene leistung der offenen version sind 74 kw
auf der zusatzseite ist sie eingetragen als gedrosselte version mit 25kw
es ist aber definitiv eine K und sollte mehr als 74 kw haben
Verfasst: 05 Mai 2008 11:08
von AndyG
JPs hat geschrieben:als erstes steht ZXR 750 J
Ist bei jeder ZXR750 so.
JPs hat geschrieben:die nummer ist ..zxr750k..
Du hast ne K.
Verfasst: 05 Mai 2008 11:14
von zxr-jolli
Wenn in deinem alten Brief 25kw drin stehen und du sie nicht zum Entdrosseln zum TÜV gewbracht hast, sollte auch nachher noch 25kw drin stehen.
War das Teil abgemeldet? Ansonsten bleibt der alte Brief wie er ist, den neuen bekommst du nur wenn du ein KFZ/Krad wieder neu anmeldest.
Für die komplett offene Leistung zieh dir ne Kopie einer anderen K runter, im Downloadbereich müsste eigentlich eine sein und trag sie dann komplett offen ein. Ob du nun 74 oder 94kw hast spielt da keine große Rolle, zwischen 72 und 74kw sieht es ganz anders aus.
Verfasst: 05 Mai 2008 11:18
von JPs
jau danke frage beantwortet.
will sie ja offen eintragen. hat mich nur verwirrt, dass die leistungsdaten der J drin stehen..achja war abgemeldet un soll jetzt offen angemeldet werden
Nur wie bekomme ich jetzt die leistungsdaten dahin.. dachte der TÜV hätte die..
Verfasst: 05 Mai 2008 11:25
von JPs
brauch ich das eigentlich schon beim TÜV oder erst am Amt beim anmelden?
Verfasst: 05 Mai 2008 11:29
von zxr-jolli
Beim TÜV, das Amt trägt ja nur das ein, was der TÜV aufschreibt.
Wenn du gesagt hast sie soll offen eingetragen werden, dann wird der Prüfer das eintragen, was schon drin stand, also die 74kw.
Verfasst: 05 Mai 2008 11:31
von JPs
Allerdings wäre damit noch unbeantwortet, ob das folgen bei polizei oder versicherungsschutz hat wenn 74 drin steht und sie 94 hat z.B. bei einem Unfall. oder sind ü 100 PS = ü 100PS? normal muss man ja leistungssteigerung eintragen lassen.. und wenn der TÜV n Fehler macht muss ich das ja merken zumindestens würde das denk ich die Polizei sagen ^^
Verfasst: 05 Mai 2008 11:52
von zxr-jolli
Also meine Versicherung macht da keinen Unterschied, ob nun 74 oder 94kw.
In dieser hinsicht schonmal kein fahren ohne Versicherungsschutz. (Würde ich aber bei deiner auch mal abklären)
Ganz offen (also über 72kw) ist sie eingetragen, was solls also....
Verfasst: 05 Mai 2008 11:55
von JPs
Du bist ein Schatz
Danke für die schnellen Antworten..
Verfasst: 05 Mai 2008 13:24
von AndyG
Also, meiner Auffassung nach ist bei höherer Leistung als die eingetragene die Betriebserlaubniss erloschen.
Verfasst: 05 Mai 2008 13:28
von JPs
Ich hab jetzt einfach mal die Briefkopie von der HP an meinen Kontaktmann in der Werkstatt weitergegeben, wenn der TÜV-Mensch kommt wird der sicher wissen was zu tun ist.
Verfasst: 05 Mai 2008 16:16
von zxr-jolli
AndyG hat geschrieben:Also, meiner Auffassung nach ist bei höherer Leistung als die eingetragene die Betriebserlaubniss erloschen.
Ist nicht falsch, aber wird nur rausgefunden wenn du auf ne Rolle gehst.
In den Papieren steht keine Leistungsbeschränkung drin und es ist keine verbaut, also wird es so schnell niemanden stören....
Verfasst: 05 Mai 2008 16:39
von JPs
hat sich erledigt siehe smalltalk oder suche-ecke