Übersetzungsänderung eintragungspflichtig?
Verfasst: 20 Apr 2011 23:55
Guten gemeinde!
Habe heute in einem motorrad magazin gelesen, das wenn die sekundäruntersetzung geändert wird (ritzel und/oder kettenblatt) eine eintragung erforderlich wird!?
Das also änderungen der übersetzung eintragungspflichtig sind.
Stimmt das?
Die linke zum gruss heitzer
Habe heute in einem motorrad magazin gelesen, das wenn die sekundäruntersetzung geändert wird (ritzel und/oder kettenblatt) eine eintragung erforderlich wird!?
Das also änderungen der übersetzung eintragungspflichtig sind.
Stimmt das?
Die linke zum gruss heitzer