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Vorschriften Bremsflüssigkeitsbehälter

Verfasst: 22 Mai 2011 21:37
von Dennis
Würde wegen Heckumbau gern nen kleineren Bremsflüssigkeitsbehälter hinten verbauen, ideal wäre wohl so ein Schlauchding, wie's überteuert als Honda-Zubehör angeboten wird.
Bild
Alternativ halt ein kleinerer Joghurtbecher, wie z.B. an der Kupplung, der dann mit gekürztem Zulaufschlauch deutlich näher an der Bremspumpe säße. Der Originale hinten is dafür einfach zu breit.
Dass sowas wegen Unterdruckausgleich und Reservemenge nix is für ne oft benutzte Bremse mit verschleißenden Bremsbelägen is mir klar, soll nur den Pflichtbereich hinten abdecken.
Wie schaut das denn das aus bezüglich Zulässigkeit der Zubehörbehälter?

Re: Vorschriften Bremsflüssigkeitsbehälter

Verfasst: 22 Mai 2011 22:28
von Tie
Sämtliche Bauteile der Bremsanlage benötigen entweder eine ABE (z.B. Bremsscheiben, -leitungen und -beläge - eingebaut ganz toll überprüfbar) oder ein Teilegutachten (z.B. Bremspumpen, -griffe und -leitungen). Im zweiten Fall dann mit Abnahme!

Die Lösung auf dem Foto wird denke ich mal kein Prüfer übersehen, geschweige denn tolerieren können! Es gibt viele Lösungen, die auch per Einzelabnahme eintragbar sind, aber ein Gummischläuchlein in der abgebildeten Form SICHERLICH NICHT!!!

Honda bietet sowas zum Nachrüsten? Zeig mal her! (Ich lerne ja immer gerne dazu ...)

Re: Vorschriften Bremsflüssigkeitsbehälter

Verfasst: 22 Mai 2011 23:03
von Kratzi
Nur zur Info:

Das Foto zeigt die Rennmaschine eines Bekannten!!!

http://eckenwetzer.blogspot.com/search? ... -results=7" onclick="window.open(this.href);return false;
Dennis hat geschrieben: ideal wäre wohl so ein Schlauchding, wie's überteuert als Honda-Zubehör angeboten wird.
Wenn 4,67€ für dich teuer sind weiß ich nicht warum du n Mopped fährst :mrgreen:

Von der Seite:

Wen es interessiert, hier mal die Honda Teilenummern:
43503-NF4-000 (Schlauch),
17370-419-700 (Stopfen),
95002-02120 (12mm Clip für Schlauch)




Ups...auf den Seiten bin ich auch zu sehen - wußte ich bis ebend nicht :oo:

Bild

PS: Ich sitze nicht auf dem Kackhaufen!!!

Re: Vorschriften Bremsflüssigkeitsbehälter

Verfasst: 22 Mai 2011 23:12
von Dennis
Abgebildetes Teil is aus dem HRC-Angebot, also kein "normales" Hondateil, hab mich da etwas missverständlich ausgedrückt.
Ich nehm ma an, die ABE gilt dann auch nur für einen bestimmten Fahrzeugtyp? D.h. ich darf keinen originalen, kleineren Behälter von nem anderen Mopped nehmen?

edit:
Kratzi hat geschrieben:Wenn 4,67€ für dich teuer sind weiß ich nicht warum du n Mopped fährst :mrgreen:
Als ich das vor nem halben Jahr oder so gesehen hab, kostete das um die 20€. Für das Stückchen Schlauch mit Schelle und Plastikstopfen.

Re: Vorschriften Bremsflüssigkeitsbehälter

Verfasst: 22 Mai 2011 23:17
von Kratzi
Gute Frage!!! Ich baue mir, irgendwann, hinten nen Behälter vonner Z??? an. Weil er kleiner ist :wink:

Bei Polo, Louis & Co gibt es auch universelle Behälter und da gibt es keine ABE zu.

http://www.louis.de/_10c9d0a13bf38114a8 ... r=10006063" onclick="window.open(this.href);return false;

EDIT: Dann sei dir verziehen :prost:

Re: Vorschriften Bremsflüssigkeitsbehälter

Verfasst: 22 Mai 2011 23:35
von Tie
Interessant! Und auch ich käme bei solch einem Behälter nicht im Traum darauf, danach zu suchen! :kratz:

Re: Vorschriften Bremsflüssigkeitsbehälter

Verfasst: 23 Mai 2011 0:37
von Super Rider
http://www.reifendienst-kiefer.de/index ... &Itemid=35" onclick="window.open(this.href);return false;
Nicht eintragungspflichtig
bzw. direkt (gibt' noch n Prospekt von denen, mit gleicher Aussage):
http://www.ab-m.de/de/produkte/style_up ... sbehaelter" onclick="window.open(this.href);return false;
“TÜV-Frei“
Über ABE/E-Zeichen wird nirgends ein Wort verloren - heißt für mich, ich mach einen dran,
der die Funktion/Eigenschaften des originalen Behälters hat, und feddisch.


Im Ernst, 'ennis, bei all deinen sonstigen Teilen, da wäre mir son Zubehörbehälter die kleinste Sorge in Sachen Zulassung :lol:

Re: Vorschriften Bremsflüssigkeitsbehälter

Verfasst: 23 Mai 2011 1:29
von Dennis
Super Rider hat geschrieben:Im Ernst, 'ennis, bei all deinen sonstigen Teilen, da wäre mir son Zubehörbehälter die kleinste Sorge in Sachen Zulassung :lol:
Bei manchen Sachen wird das nie der Fall sein, das nehm ich auf meine Kappe. Für den Außenstehenden auffälliges nicht-eingetragenes Zeug wird's im Endstadium aber nich geben, ich werd mir sogar nen Katzenauge dranbauen... :wink:
Und grade bei Bremsteilen...

Der Originalbehälter is halt einfach so breit, dass er offen nich schön verbaubar is meiner Meinung nach. Werd ihn dann einfach wie bei der Originalvariante versteckt ins Heck reinbringen, danke.

Re: Vorschriften Bremsflüssigkeitsbehälter

Verfasst: 23 Mai 2011 3:01
von Super Rider
Dennis hat geschrieben: ich werd mir sogar nen Katzenauge dranbauen... :wink:
BOAH! Na, jetzt gehste aber zu weit! :mrgreen:

--
-Aber warum denn den originalen im Heck verstecken?
Da bieten sich doch andere Möglichkeiten an, die mehr reizen:

Bild
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^^so kann man den auch verstecken 8)

ich hätt da jedenfalls keine allzugroßen Bedenken so zu fahren, solage alles ordentlich ist.

Re: Vorschriften Bremsflüssigkeitsbehälter

Verfasst: 23 Mai 2011 7:33
von Tie
Ok, da habt Ihr mich überzeugt, etwas vorschnell getippert zu haben.
Oder anders: Eine der letzten Grauzonen wurde von Euch entdeckt! :twisted:
Was ein Ausgleichsbehälter können sollte wisst Ihr selbst. Nen expliziten §§ konnte ich bis jetzt nicht finden.
Also weshalb dann nicht auch ein Stück Schlauch?

Wenn Du eh durch die anderen Bestelleien nen 21-er fahren musst, klär das doch mal ab, was die Blaukittel sagen. Würde mich wirklich interessieren, bevor ich in der Praxis danebenhaue!

Ich werde mal im Rahmen meiner Möglichkeiten nachfragen und berichten...

Re: Vorschriften Bremsflüssigkeitsbehälter

Verfasst: 23 Mai 2011 10:13
von Dennis
Genau das auf den Bildern #1 und #3 hab ich gemeint, halt mit so nem kleineren Becherchen dann.
Der Originale ist so breit, das sieht einfach nich gut aus, und hier is ja auch der Zulaufschlauch gekürzt... werd heute mittag mal vorbeifahrn.

edit:
Eintragungszuständiger für Moppeds is noch bis Mitte nächste Woche nich da...

Re: Vorschriften Bremsflüssigkeitsbehälter

Verfasst: 23 Mai 2011 20:53
von Bernie
ein bremsflüssigkeitsbehälter muss im grunde nur 3 sachen können:

1. ein bestimmtes volumen enthalten
2. bremsflüssigkeitsstand muss sichtbar sein
3. druckausgleich muss möglich sein (z.b. durch eine membrane, wie auch der org. zxr behälter)

das problem beim schlauch wird das volumen sein...der fasst einfach zu wenig. denk ich mal

im rennsport ists natürlich egal, da wird eh regelmäßig kontrolliert.

abe oder so was gibts meines wissens nach keine

Re: Vorschriften Bremsflüssigkeitsbehälter

Verfasst: 24 Mai 2011 20:46
von Catweazle
nuja das kommt denk ich auf die länge des Schlauches an :lol:

ich würd einfach den Pott von der Kupplung nehmen und den dann so Verbauen das er wenn man weiß wo von aussen sichtbar ist.. damit man den Füllstand Kontrollieren kann und gut ist :wink: