Da ich aus vorhergehenden Erlebnissen weiß das ein paar Leute gerne total unpassende ENummern auf Beleuchtungszeug basteln und irreführend bewerben, hab ich extra beim Verkäufer nachgefragt.
Antwort:Hallo lightsforbikes,
Hallo,
kann ich dieses Rücklicht als Ersatz für meine derzeitige Heckbeleuchtungsanlage verwenden - d.h. Rücklicht, Bremslicht, Kennzeichenbeleuchtung sind legal nutzbar?
Habe schlechte Erfahrung mit Rücklichtern gemacht die eine für ihren angegebenen Einsatzzweck falsche E-Nummer hatten.
Link:Alle unsere Heckleuchten sind korrekt e-geprüft, also für den angegebenen Verwendungszweck problemlos zugelassen und nutzbar. MFG
- lightsforbikes
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... TQ:DE:1123" onclick="window.open(this.href);return false;
Jetzt packe ich das Teil aus, und es steht nur 50R drauf, nichts von S1 (Bremsleuchte). Meinem Verständnis nach wäre das Teil also doch nur als Schlussleuchte zugelassen? Auf der linken Seite sind nur Bezeichnungen von technischer Relevanz. Rechts steht 50R-(Nummer), darunter SAE ST 07 DOT.
Ist das Teil jetzt für den angedachten Zweck (Rücklicht, Bremslicht, Kennzeichenbeleuchtung) zugelassen oder hat der mich belogen?
Sowohl Hersteller (ShinYo) als auch Händler sind soweit ich das beurteilen kann seriös mit Sitz in Deutschland und nicht gerade klein.