Abgasvorschriften bis Baujahr '89

Hier dreht sich alles um bauliche Veränderungen, technische Abnahmen, ABEs, Gutachten, einzuhaltende Vorschriften, etc.
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Gast

Abgasvorschriften bis Baujahr '89

Beitrag von Gast »

Hallo!
Hab jetzt schon mehrmals gehört/gelesen, dass bis Baujahr/oder EZ '89 ziemlich "großzügige" Vorschriften bezüglich der Auspuffanlage gelten :!:
Kann mich zum Beispiel erinnern, dass man bei 89' RGV 250 wunderschöne Jolly Moto-Renntröten eingetragen bekommen kann :D
Im "EG-Teile"-Beitrag steht ja nur was von EZ vor 1.4.94. Wie siehts mit BJ/EZ '89 (sprich bei ner H1) aus :?: Welche Voraussetzungen muss eine Austausch-Anlage erfüllen? Könnte man sich auch irgend eine Rennanlage eintragen lassen und dann damit legal rumfahren :?: Wieviel lauter als Original darf ein ungekennzeichneter Auspuff sein :?:
Danke im Voraus :!: :D

alter-mann

Beitrag von alter-mann »

vor 89 ist bzgl. abgas alles kein problem ....
solange du die im brief eingetragenen db angaben erfuellst ...
kannst du im prinzip jedes rohr fahren ... welches dem tuev
bzgl. der anbringung an deinem mopped geeignet erscheint !
sprich du koenntest dir sogar selber eine anlage bauen
... glaube ich zumindest ... :kratz: .... die tuevler sollten dieses doch recht genau sagen koennen ....

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Teutalus
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Beitrag von Teutalus »

Du kannst bis Bj. 90 alles anbauen was Du willst, darfst nur die im Brief stehenden dp nicht mehr als 3% überschreiten. So sagte es mir mal ein TüV-Mensch. Allerdings kommt bei einer Anlage ohne ABE dazu, das Du eine Gräuschmessung und Einzelabnahme machen mußt. Kostet ein kleines vermögen (knapp 300€) und wenn die Anlage dann mehr als die angegebenen dp hat, war alles umsonst :wink:
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Gast

Beitrag von Gast »

Das war noch was bis 89/90 da konnte mann noch tüten eintragen lassen man man.... Devil,Schüle,Cobra usw.

alter-mann

Beitrag von alter-mann »

devil ... 6 in 1 hatte ich an meiner z1300 ... mit leeren vorschalldaempfern ... das war musik ... heute waere es lebenslanges fahrverbot ... :wink:

Gast

Beitrag von Gast »

Will ne zeitmaschiene

Gast

Beitrag von Gast »

WildThing hat geschrieben:Das war noch was bis 89/90 da konnte mann noch tüten eintragen lassen man man.... Devil,Schüle,Cobra usw.
Ja, aber waren die dann auch soviel lauter als die originalen (also nix mit 3%-Grenze) :?:
Soviel lauter (und damit schöner :wink: ) können die 3% doch auch nicht sein, oder?
Wo bleiben denn die Tüv-Experten mit ihren gewohnt hochkarätigen Aussagen:?:

Gast

Beitrag von Gast »

Das die lauter waren dad kannste aber glauben :wink:

alter-mann

Beitrag von alter-mann »

zu diesem zeitpunkt war noch etliches moeglich ....
... zb. kleinkraftrad-kennzeichen ... eingetragen ... und ne menge anderer spielereien ... leider sind die zeiten vorbei ...

Gast

Beitrag von Gast »

alter-mann hat geschrieben:zu diesem zeitpunkt war noch etliches moeglich ....
...
Achso, also sind nicht nur BJ/EZ entscheident, sondern auch der zeitpunkt wann mans machen will, sprich eventuelle Eintragungen hätten also irgendwann im letzten Jahrtausend stattfinden müssen :wink: Na dann ists wohl eh zu spät. Dann kann ich ja nur hoffen, dass die Sebring-Komplett-Anlage halbwegs vernünftig klingt, obwohl man von so nem ABE-Zeugs ja keine Wunder erwarten kann :?

alter-mann

Beitrag von alter-mann »

... ne ist nur halb richtig ...
entscheident ist das mopped...
bj. 89 und frueher .... keine abgasvorschrift ....
... und wenn du heute noch ein tuevler findest welcher recht kulant ist ...
dann bekommst du fuer ein bike dieses bj-jahres ---fast alles an auspuffen
engetragen ...solange die db stimmen !

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